Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch Klagen des Stuttgarter Warenhauses Breuninger als unzulässig bezeichnet. Dieses sah sich bei den deutschen Corona-Hilfen benachteiligt.
Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch Klagen der Firmen Breuninger und Falke abgewiesen. Das Stuttgarter Warenhaus und der Bekleidungshersteller aus Schmallenberg im Sauerland hatten gegen die deutschen Corona-Hilfen für Unternehmen geklagt, sie fühlten sich benachteiligt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Genehmigung der Unterstützung bei den Fixkosten verhältnismäßig gewesen sei. Es verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Gericht: Staatliche Hilfen führten nicht zu Wettbewerbsverzerrung
Die beiden Firmen hatten bemängelt, dass die im Herbst 2020 beschlossene Fixkostenhilfe des Bundes den Wettbewerb verzerre. Die Regelung sah vor, dass Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent in der Pandemie finanzielle Unterstützung bekommen konnten. Zuerst war diese Hilfe auf drei Millionen Euro begrenzt und wurde später auf bis zu zehn Millionen Euro angehoben. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen im November 2020 und die Änderung im Februar 2021.
Falke und Breuninger von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen
Falke und Breuninger sahen sich benachteiligt, da die Regelung auf das ganze Unternehmen und nicht auf einzelne Geschäftsfelder abzielte. Sie seien von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen, gaben sie an. Einbrüche in einzelnen Geschäftsfeldern - etwa beim Verkauf in Filialen - seien nicht berücksichtigt worden, weil es im Onlinehandel keine Einbußen gegeben habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es wies auch eine Klage Breuningers gegen deutsche Entschädigungszahlen an Unternehmen aus dem Mai 2021 ab.