Eine Woche nach dem Oberlandesgericht hat auch das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg in Haft bleiben muss - aus ähnlichen Gründen.
Die Anwälte von Michael Ballweg hatten erneut eine Haftprüfung beantragt - diesmal beim Amtsgericht Stuttgart. Erst vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass der Gründer der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg in Untersuchungshaft bleibt. Zu diesem Schluss kam jetzt auch auch das Amtsgericht Stuttgart.
Dass Ballweg auch nach einem halben Jahr Untersuchungshaft nicht auf freien Fuß gesetzt wird, hat das Amtsgericht mit dem weiterhin dringenden Tatverdacht und der bestehenden Fluchtgefahr begründet. Die Untersuchungshaft sei außerdem verhältnismäßig, so das Amtsgericht.
Buh-Rufe von Sympathisanten
Das OLG Stuttgart hatte vor einer Woche einen neuen Haftbefehl für Ballweg ausgestellt. Der "Querdenken"-Gründer machte danach von seinem Recht Gebrauch, diesen überprüfen zu lassen.
Vor dem Stuttgarter Amtsgericht forderten Sympathisanten die Freilassung Ballwegs und kommentierten die Entscheidung, dass er in U-Haft bleiben muss, mit lauten Buh-Rufen.