Die Anwälte von "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg wollen wegen der andauernden Untersuchungshaft Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Die Beschwerde der Ballweg-Anwälte beim Bundesverfassungsgericht wird folgendermaßen begründet: Das höchste deutsche Gericht solle den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zur Fortdauer der Haft über ein halbes Jahr hinaus prüfen, hieß es in einer am Samstag in Stuttgart verbreiteten Mitteilung. "Die Verfassungsbeschwerde ist notwendig, um in einem nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen."
Ballweg-Anwälte sehen Verstoß gegen das rechtliche Gehör
Die Anwälte monieren, dass Richter mehrfach Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. "Dies stellt in den Augen der Verteidigung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar und bedarf scharfer Kritik". Erst vor wenigen Tagen hatte das Amtsgericht Stuttgart erneut die Entlassung des 48-Jährigen aus dem Gefängnis abgelehnt.
OLG sieht weiterhin bestehende Fluchtgefahr
Das OLG hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr hinaus in Untersuchungshaft bleiben muss. Ihm werden gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Außerdem bestehe Fluchtgefahr, so die Richter am Oberlandesgericht. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen seit der Festnahme Ballwegs am 29. Juni "durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt."
Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.