Mehrere Angeklagte stehen im Saal des Stuttgarter Landgerichts und warten auf die Urteilsverkündung.

Bandenkrieg im Raum Stuttgart

Selbstjustiz nach Handgranaten-Wurf in Altbach: Weitere Haftstrafe

Stand

Ein Mann warf eine Handgranate und flüchtete, mehrere Männer stellten ihn und verletzten ihn lebensgefährlich. Dafür sollen sie nun jahrelang ins Gefängnis.

Am Donnerstag ist ein Mann im Zusammenhang mit einem Angriff während einer Trauerfeier in Altbach (Kreis Esslingen) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Verurteilte den Handgranatenwerfer nach dessen Attacke auf eine Trauergemeinde in Altbach gemeinsam mit weiteren Männern schwer verletzt hat.

Weitere Angeklagte wurden schon im Frühjahr verurteilt

Zuvor waren bereits im April fünf Angeklagte im Zusammenhang mit einem Angriff während einer Trauerfeier in Altbach (Kreis Esslingen) zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Jugendstrafen fielen damals in einer Höhe zwischen etwas mehr als drei Jahren und fast fünf Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, im Juni 2023 in Altbach aus Rache einen Mann gejagt und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Handgranaten-Attacke von Altbach: Täter verurteilt

Der Verletzte hatte zuvor eine Handgranate in eine Trauergemeinde in Altbach geworfen. Dafür wurde er vor kurzem zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Nur durch Glück wurde damals ein Blutbad mit vielen Toten verhindert, dennoch wurden mindestens 15 Menschen verletzt.

Nach dem Handgranatenwurf waren die Männer dem Angreifer nachgerannt. Das Gericht kam beim Urteil im April zu dem Ergebnis, dass fast alle bei dem Angriff auf den Handgranatenwerfer dessen Tod billigend in Kauf genommen hätten.

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Bei einem der fünf Männer sah das Gericht damals jedoch keinen Beweis für einen solchen bedingten Tötungsvorsatz. Deshalb wurde er im Gegensatz zu den anderen im April nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte.

In die Urteile gegen die fünf Männer flossen teilweise auch Strafen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Manche der Verurteilten präsentierten sich vor und nach der Urteilsverkündung entspannt. Aus dem Zuschauerraum war nach der Urteilsverkündung im April ein Raunen zu hören und es flossen Tränen.

Der Angriff auf den Angreifer führt zu weiteren Prozessen

Insgesamt sollen 10 bis 15 Menschen ihn gefasst und wie im Rausch verprügelt haben. Mehrere der fünf jungen Männer hatten die Tat eingeräumt. Die Anklägerin hatte Jugendstrafen zwischen vier und sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Strafen von bis zu viereinhalb Jahren Haft, ein Anwalt hatte auch einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

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