Die Pilzsaison in Baden-Württemberg hat begonnen. Apps und Internetportale können dabei helfen, essbare Arten zu erkennen. Doch Expertinnen und Experten raten zur Vorsicht.
Pilzesammler sollten sich aus Sicht von Forstminister Peter Hauk (CDU) nicht zu stark auf Apps und das Internet verlassen, wenn sie ihre Fundstücke bestimmen wollen. "Es ist wichtig, dass man sich mit den verschiedenen Pilzarten gut auskennt, um Verwechslungen mit nichtessbaren oder giftigen Pilzen zu vermeiden", sagte der CDU-Politiker.
Minister rät zur Pilzberatung
"Nur ein geschultes Auge kann die giftigen von den ungiftigen Pilzen unterscheiden", so Hauk. Smartphone-Apps hingegen bezögen oft zu wenige Merkmale mit ein. Für eine erfolgreiche Pilzsuche verweist Hauk auf Angebote wie die Pilzberatung oder Wanderungen mit Expertinnen und Experten.
Pilze-Apps sind zunächst einfach zu bedienen: Mit dem Handy wird ein Foto vom Pilz gemacht. Die App macht danach Vorschläge, um welche Sorte es sich handeln könnte und ob der Pilz essbar oder giftig ist. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist allerdings ähnlich skeptisch wie Hauk. "Die Unterscheidung von Pilzen per Foto ist nicht unbedingt fehlerfrei", heißt es bei den Umweltschützern. "Aber sie kann einen guten Anhaltspunkt liefern." Wer Pilze sammele, sich aber nicht auskenne, solle sich immer bei einem Pilzkenner rückversichern.
Pilze mit Hilfe einer App im Wald sammeln: Das Spiel mit der Gesundheit
Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Mykologie - also für die Wissenschaft von den Pilzen - wird das anspruchsvolle Bestimmen von Pilzen auch durch eine App nicht leichter. "Ein Speisepilzsammler, der sich bei der Bestimmung nur von einer App leiten lässt, spielt grob fahrlässig mit seiner Gesundheit", warnt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums rund 1.000 Pilzarten. Besonders beliebt sind Steinpilze und Maronen, Waldchampignons, Birkenpilze, Pfifferlingsarten, Speisemorcheln und Austernseitlinge. Nach dem Landeswaldgesetz in Baden-Württemberg dürfen geringe Mengen von Pilzen zum eigenen Verbrauch gesammelt werden.