Viele Straßenkatzen leiden laut Tierschützern an Parasiten und Infektionskrankheiten. Eine Kastrationspflicht kann helfen, meinen auch Mitarbeiter des Tierheims in Weinheim.
Rund 1.500 Kommunen in Deutschland haben schon eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, in der Region etwa Leimen und Eberbach (beides Rhein-Neckar-Kreis). In anderen Städten, wie in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis), können sich Streuner hingegen noch ungehindert vermehren. Denn hier müssen die Halter ihre Tiere bislang zwar registrieren und kennzeichnen, nicht aber kastrieren lassen. Die Populationen wachsen an, mit unschönen Folgen. Tierschützer fordern seit langem eine generelle Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.
"Mit Kastration ließe sich viel Tierleid vermeiden"
Viele Katzenschutzverordnungen verpflichten Halter dazu, ihre Tiere registrieren, chippen und kastrieren zu lassen - immer dann, wenn diese regelmäßig um die Häuser streifen oder sogar ganz im Freien leben. Der Grund: Die Katzen sollen sich nicht unkontrolliert vermehren. Mit dieser Maßnahme ließe sich viel Tierleid vermeiden, sagen Tierschützer.
Viele Straßenkatzen in Weinheim sind krank oder verletzt
Ivonne Heubach arbeitet ehrenamtlich für das Tierheim in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Sie hat ein Herz für Katzen, insbesonders für solche, die kein festes Zuhause haben. Heubach schätzt, dass allein in ihrer Stadt Hunderte von wilden Straßenkatzen leben - in alten Gärten, auf Friedhöfen oder verlassenen Fabrikgeländen. Viele von ihnen seien krank, litten an Parasiten oder Infektionskrankheiten. Einen Teil von ihnen versorgt ein Helferteam an 12 Futterstellen in der Stadt. Hier bekommen die Streuner jeden Tag eine Mahlzeit und werden medizinisch versorgt. Tauchen unbekannte Tiere auf, fängt Ivonne Heubach diese eine und bringt sie zum Tierarzt. Dieser untersucht und chippt die Tiere, bevor sie am Fundort wieder freigelassen werden.
Mitarbeiter des Bauhofs retten Katzenfamilie aus Container
Glück im Unglück hatte jüngst eine Katzenfamilie, die Mitarbeiter des Weinheimer Bauhofs vor wenigen Tagen in einem Container entdeckten. In einem Eimer hatte die Katzenmutter vier Junge zur Welt gebracht. Wegen der großen Hitze in dem verschließbaren Container hätten die Kleinen nicht lange überlebt. Das Tierheim konnte die Katzenfamilie retten.
Weinheimer Katzenschutzverordnung bislang ohne Kastrationspflicht
In Weinheim gilt seit Januar 2024 eine Katzenschutzverordnung. Diese sieht bis dato keine Kastrationspflicht für Halter von Freigängerkatzen vor. Das sei ein Problem, erklärt Ivonne Heubach, da sich die Tiere weiterhin ungehindert vermehren könnten. Kennzeichnung und Registrierung reichten nicht aus. Auf ihrem Handy hat die Weinheimerin viele Fotos und Videos von notleidenden Katzen, Bilder, die ihr Freunde zugeschickt haben. Oft sind es verstörende Aufnahmen, die deutlich zeigen, wie hart der Überlebenskampf für die Tiere auf der Straße ist.
Katzenschutzverordnung bald in Mannheim und Mosbach
In Weinheim wolle man die Lage aber "genau beobachtet", so ein Stadtsprecher gegenüber dem SWR. Möglicherweise würde die Katzenschutzverordnung in einem weiteren Schritt "angepasst". So wie in Mannheim oder Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) - in beiden Städten gilt ab Herbst eine Kastrationspflicht für Halter von Freigängerkatzen.
In Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) macht die Stadt mit der seit Mai 2024 geltenden Kastrationspflicht sehr gute Erfahrungen. Bürger können Fundtiere beim Ordnungsamt oder im Tierschutzverein melden. Mitarbeiter versuchen dann, über die Sozialen Netzwerke den Halter zu ermitteln. Ist dieser innerhalb von 48 Stunden nicht auffindbar, dürfen die Tiere kastriert werden. Die Vorsitzende des Eberbacher Tierschutzvereins, Claudia Agnes Henn, ist über die Regelung sehr glücklich.
Die Kastration einer Katze ist nicht billig, liegt je nach Tier zwischen 200 bis 300 Euro - Kosten, die normalerweise der Besitzer zu tragen hat. Ist dieser allerdings unbekannt, übernimmt in Eberbach die Stadt die Rechnung.