Bauern bereiten sich vor

Die Angst vor der Schweinepest wächst: Behörden reagieren

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Christian Scharff
Christian Scharff
Laura Uzupyte
SWR-Reporterin Laura Uzupyte aus Mannheim.
Martina Senghas
Martina Senghas

Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest in der Nähe von Einhausen (Kreis Bergstraße) bereiten der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim Allgemeinverfügungen vor.

Ende vergangener Woche war in der Nähe von Einhausen (Kreis Bergstraße) ein totes Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet worden. Von den Folgen sind auch Teile des  Rhein-Neckar-Kreises betroffen. Rund um den Fundort wird es voraussichtlich eine "Infizierte Zone" mit einem Radius von 15 Kilometern geben, also sei auch der nördliche Rhein-Neckar-Kreis betroffen, teilt das Landratsamt am Montag auf Anfrage des SWR mit.

Der Rhein-Neckar-Kreis wird für die betroffenen Städte und Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden voraussichtlich unter anderem ein Jagdverbot und ein Wegegebot im Wald verfügt. Weitere Maßnahmen könnten eine Leinenpflicht für Hunde oder auch ein Ernteverbot für Getreide sein.

Abwarten bei Schweinebetrieb Hilkert bei Weinheim

Der Betrieb der Familie Hilkert bei Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) hält über 450 Schweine in einem Außenklimastall. Ihr Hof ist nur zehn Kilometer von der aktuellen Sperrzone entfernt und ihr Stall sei deshalb eingezäunt. Aktuell könnten sie nur abwarten, ob und wann ihr Hof in eine Sperrzone fällt, sagten sie auf Anfrage des SWR. Nicht nur sie als Viehhalter seien betroffen, sondern alle Landwirte, die Grundfutter wie Mais produzieren.

Ein totes Wildschwein, das an Afrikanischer Schweinpest erkrankt war
Afrikanische Schweinepest: Tote Wildschweine stellen eine Gefahr dar.

Allgemeinverfügung auch in Mannheim

Auch in Mannheim wird es voraussichtlich eine Allgemeinverfügung über eine Sperrzone geben. Das hat eine Sprecherin der Stadtverwaltung gegenüber dem SWR angekündigt.

Blutproben im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis müssen von toten Wildschweinen nun Blutproben ans Karlsruher Veterinär-Untersuchungsamt geschickt werden - egal ob die Tiere geschossen oder überfahren wurden.

Biohof in Schefflenz noch gelassen

Auf dem Heimentaler-Biohof Kunzmann in Schefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis) sieht man es noch gelassen. Schließlich seien die Maßnahmen zur Vorbeugung der Schweinepest nicht neu, sondern es seien Standardmaßnahmen und lange bekannt. Die Tiere dürften weiterhin raus auf den zertifizierten Bioland-Hof. Die einzige Einschränkung sei, dass man keine Besuchergruppen mehr empfängt.

Gespräche mit dem Ministerium über neue Zone

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises will mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sprechen. Es geht um eine weitere Allgemeinverfügung für eine Zone mit 25 Kilometern um den Fundort des verendeten Tieres. Auch in dieser Pufferzone können Maßnahmen verfügt werden.

Noch eine dritte Allgemeinverfügung

Unabhängig vom aktuellen Fund in Hessen werde es eine weitere Allgemeinverfügung geben, die für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis gilt. In dieser Zone sollen Wildschweine und Hausschweine besonders beobachtet werden.

Jäger werden darin nach Angaben des Rhein-Neckar-Kreises verpflichtet, Blutproben von erlegten, bei Unfällen getöteten oder verendet gefundenen Wildschweinen zu entnehmen und sie auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersuchen zu lassen. Die Untersuchung nimmt das Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe vor.

Ein Kadaversuchhund spürt ein totes Wildschwein auf. Die Landkreise in der Region Trier sind wegen der Afrikanischen Schweinepest in Alarmbereitschaft.
Hunde können zur Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt werden.

Zone im Kreis Bergstraße

Der Kreis Bergstraße hatte bereits vor einigen Tagen eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Darin ist das Gebiet der infizierten Zone definiert und die  Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind festgelegt.

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der infizierten Zone zu verhindern, ist dort der Bau eines Zauns erlaubt. Durchlässe und Tore seien immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder zu schließen.

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