SAP-Gebäude in Walldorf

Schlichtungsstelle soll Klarheit schaffen

Homeoffice-Regelung bei SAP: Vorübergehende Einigung vor Mannheimer Gericht

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Isabel Handrich
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Julian Maier
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Im Streit um die Homeoffice-Regeln beim Walldorfer Konzern SAP gibt es eine vorübergehende Einigung. Der Betriebsrat hatte eine einstweilige Verfügung am Gericht beantragt.

Der Streit um Homeoffice beim Walldorfer Softwarehersteller SAP (Rhein-Neckar-Kreis) ist vorübergehend beigelegt. Mitarbeitende dürfen wie gehabt zwei Tage pro Woche mobil - also zum Beispiel von zu Hause aus - arbeiten. Regelungen darüber hinaus können zwischen den jeweiligen Führungskräften sowie den Mitarbeitenden getroffen werden. Der Prozess war nötig geworden, weil der Betriebsrat der SAP eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Das Arbeitsgericht Mannheim hat am Mittwoch zudem entschieden, eine Einigungsstelle einzurichten. Die innerbetriebliche Schlichtungsstelle soll klären, wie eine endgültige Regelung aussieht. An ihrer Spitze stehen ein neutraler Jurist sowie mehrere Vertreter des Konzerns sowie des Betriebsrates. Bis es eine Entscheidung gibt, könnte es allerdings noch einige Monate dauern, so die Einschätzung des Betriebsratsvorsitzenden Eberhard Schick.

Lockerere Homeoffice-Regeln bei SAP während Corona

Generell galt in vielen Bereichen des Konzerns lange Zeit die Vorgabe, dass Mitarbeitende nahezu von überall aus arbeiten können, solange dies festgehalten und mit der Führungskraft abgestimmt ist. Während der Corona-Pandemie waren die Bestimmungen zu mobilem Arbeiten teilweise zusätzlich gelockert worden.

Die Konzernführung hatte eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum 1. Juni aufgehoben. Mitarbeitende sollten künftig an mindestens drei Tagen pro Woche im Betrieb oder bei Kunden arbeiten. Dem Betriebsrat ging es bei der Übergangsregelung jetzt vor allem darum, dass weitere Homeoffice-Tage theoretisch möglich sind, sofern die Führungskraft zustimmt.

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