Schadenssumme von fast zwei Millionen Euro

Prozess: Mannheimer Pflegedienst soll falsche Leistungen abgerechnet haben

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Isabel Handrich
Isabel Handrich
Autor/in
Melanie Holstein

Er soll Leistungen in Höhe von knapp zwei Millionen Euro falsch abgerechnet haben. Seit Mittwoch muss sich ein Pflegedienstleister in Mannheim vor dem Landgericht verantworten.

Am Landgericht in Mannheim hat am Mittwoch ein Prozess gegen den früheren Mitgeschäftsführer eines Pflegedienstes aus Mannheim-Neckarau begonnen. Er soll unter anderem Pflegeleistungen im Wert von fast zwei Millionen Euro bei den Krankenkassen und anderen Leistungsträgern, wie der Arbeitsagentur, falsch abgerechnet haben. Ihm wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

Pflegehilfskräfte als Fachkräfte abgerechnet

Der 72-jährige Hauptangeklagte war Mitgeschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes in Mannheim-Neckarau. Dieser war bis 2019 vor allem für die häusliche Pflege von Menschen mit Behinderungen zuständig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und einem zweiten Geschäftsführer und Pflegedienstleiter vor, zwischen 2015 und 2019 in insgesamt 182 Fällen rund 1,9 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet zu haben. Die Arbeit von Pflegehilfskräften soll bei der Krankenkasse als Leistung von Fachkräften abgerechnet worden sein. Hinzu kommen weitere Betrugsfälle. Der zweite Geschäftsführer und Pflegedienstleiter ist laut Staatsanwaltschaft untergetaucht.

Falsche Abrechnungen auch bei weiterem Unternehmen in Mannheim

Die beiden Männer sollen zusätzlich auch bei einem weiteren Unternehmen in Mannheim gleichberechtigte Partner gewesen sein. Laut Angeklagtem sollten dort Menschen mit Behinderungen (vor allem im Rollstuhl) in das Arbeitsleben integriert werden. Falsche Abrechnungen soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch dort gegeben haben.

Betrugsprozess: Angeblich kein Risiko für Patienten

Der 72-jährige Hauptangeklagte ist Krankenpfleger und Diplom-Psychologe. Er betonte vor Gericht die schwierige Situation in der häuslichen Pflege und den massiven Fachkräftemangel. Nach seiner Auffassung hätten die abgerechneten Tätigkeiten von der Qualifikation her nicht zwangsläufig von Fachkräften durchgeführt werden müssen. Für die Patienten sei die Versorgung dennoch gewährleistet und damit kein Risiko verbunden gewesen. Allerdings erstatten die Krankenkassen diese Leistungen nur, wenn sie nachweislich von einer Fachkraft durchgeführt wurden. In dem Pflegedienst in Mannheim-Neckarau sollen laut Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt aber überhaupt keine examinierten Fachkräfte gearbeitet haben.

Angehörige und Patienten zum Schein angestellt

Laut Anklage sollen Menschen zudem nur pro forma bei dem Pflegedienst angestellt worden sein, ohne dort tatsächlich gearbeitet zu haben, darunter Patienten und Angehörige. Diese hätten auch Krankengeld erhalten, ohne Anspruch darauf zu haben, und Arbeitssaustattungen. Ein Ehepaar musste sich deshalb ebenfalls am Mittwoch vor Gericht verantworten. Zudem sollen weitere Patienten und Angehörige von dem Betrug gewusst haben.

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