Der Oberbürgermeister Mannheims muss eine Waffenverbotszone allein festsetzen. Der Gemeinderat stimmt laut Gemeindeordnung nicht darüber ab.
Eine Abstimmung über die geplante Waffenverbotszone in der Mannheimer Innenstadt im Mannheimer Gemeinderat ist laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Das hat das Innenministerium auf SWR-Anfrage mitgeteilt.
Innenministerium ändert Einschätzung
Bisher war die Verwaltung in Mannheim davon ausgegangenen, dass der Gemeinderat über die Waffenverbotszone abstimmen muss. Das baden-württembergische Innenministerium hat der Stadtverwaltung aber inzwischen mitgeteilt, dass sich die rechtliche Einschätzung dazu geändert habe.
Thema von Tagesordnung gestrichen
Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) muss demnach eine Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone erlassen. Das Thema ist von der Tagesordnung des Hauptausschusses genommen worden. Die Abstimmung im Gemeinderat ist gestrichen.
Innenministerium: Eine Weisungsaufgabe
Das Innenministerium in Stuttgart hat die Auslegung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gegenüber dem SWR konkretisiert. Es handelt sich demnach bei der Ausweisung einer Waffenverbotszone um eine Weisungsaufgabe des Oberbürgermeisters, die nicht an den Gemeinderat delegiert werden kann.
Jetzt Infovorlage im Sozialausschuss
Dennoch soll der Gemeinderat in Mannheim beteiligt werden. Das Thema soll mit einer Informationsvorlage, die im Wesentlichen der Beschlussvorlage entsprechen wird, in die Tagesordnung des Sicherheitsausschusses (ASO) am 28. November aufgenommen werden.
Voraussichtlich Ende November in Kraft
Die Waffenverbotszone wird dann voraussichtlich Ende November als Rechtsverordnung in Kraft treten.
Lange Messer verboten
In den betroffenen Gebieten ist dann das Mitführen von Messern mit einer mehr als vier Zentimeter langen Klinge verboten. Durch das Waffengesetz ist bereits das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Elektroschockern verboten. Verstößt man gegen die Vorschriften, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Verbot ist zeitlich begrenzt
Die Maßnahmen sollen zeitlich begrenzt sein. Vorgesehen ist ein Verbot freitags und samstags von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Feiertagen. Außerdem will die Stadt die Verbotszonen nach einem Jahr neu bewerten.
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