In Mannheim müssen Katzen, die frei herumlaufen, ab sofort eindeutig gekennzeichnet sein. Andernfalls kann die Stadt Zwangsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Kastration.
In Mannheim gilt seit Donnerstag die Katzenschutzverordnung. Sie regelt, dass sogenannte Freigänger-Katzen ab sofort einen Chip unter der Haut oder eine Tätowierung im Ohr haben müssen, anhand derer sie eindeutig identifiziert werden können. Mannheim gilt als erste Großstadt im Südwesten mit einer solchen Regelung.
Mannheimer Katzenschutzverordnung: Chip oder Ohrtätowierung
Die Kennzeichnung ist per Chip oder Ohrtätowierung möglich und kann vom Tierarzt vorgenommen werden. Außerdem müssen die Daten zur Halterin bzw. zum Halter in einem Haustier-Register eingetragen sein. Das ist kostenfrei möglich.
Sollte die Stadt eine nicht registrierte Katze auffinden und die Halterin oder den Halter innerhalb von 48 Stunden nicht ermitteln können, dann kann die Stadt die Katze selbst kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Die Kosten trägt dann der Halter, sofern er ausfindig gemacht wird. Eine Kastrationspflicht für streunende Katzen, wie sie von Kritikern der Verordnung gefordert wird, gibt es nicht.
Verordnung soll Vermehrung der Katzen in Mannheim eindämmen
Die Stadt orientiert sich mit der Verordnung an den Vorgaben des Landestierschutzbeauftragten. Ziel der Verordnung ist unter anderem, die Vermehrung freilebender Katzen zu kontrollieren. Außerdem könnten entlaufene Katzen so leichter an ihre Besitzer zurückgegeben werden. Allein in Mannheim leben schätzungsweise 500 streunende Katzen. Viele sind blind, abgemagert und krank.
Tierschützer fordern langfristig Kastrationspflicht
Tierschützer begrüßen die Verordnung, als ausreichend betrachten sie sie allerdings nicht. Sie fordern eine "große" Katzenschutzverordnung, die eine Kastrationspflicht für freilaufende Tiere beinhaltet. Gerade gebe es dafür noch rechtliche Hürden, meint Thomas Gebhardt, erster Vorsitzender des Mannheimer Tierheimvereins; aber man hoffe, dass die in zwei Jahren beseitigt seien. So lange gilt die Verordnung, die am 22. Juni in Kraft tritt, nämlich erst einmal.
Überprüfung vor allem durchs Tierheim
Die Überprüfung, ob die Katzenhalter und -halterinnen sich an die neue Verordnung halten, soll in erster Linie das Tierheim übernehmen. Das gab die Stadt auf Anfrage des SWR in einem schriftlichen Statement bekannt.
Hintergrund der Verordnung ist Novelle im Tierschutzgesetz
Grundlage der Verordnung ist die Novelle des Tierschutzgesetzes in Baden-Württemberg von 2013. Sie soll helfen, die Zahl der Katzen und deren Leid zu verringern. Doch mit der Umsetzung in den Kommunen hapert es. Die Möglichkeit, durch eine Verordnung einzugreifen, wird bislang in rund 30 kleineren Kommunen angewendet. Mannheim betrachtet sich als Vorreiter bei den Großstädten.