Nach abgelehntem Antrag durch BW-Innenministerium

Volksbegehren: Heidelberger Initiative gegen Gendersprache will klagen

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Patrick Figaj
SWR Journalist Patrick Figaj

Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden will klagen. Das BW-Innenministerium hatte ein Volksbegehren zuvor abgelehnt.

Die Initiative, die sich in einem Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden eingesetzt hat, will juristisch gegen die Ablehnung des Begehrens vorgehen. Eine Klage werde am Dienstag beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingereicht, heißt es vonseiten des Heidelberger Initiators Klaus Hekking.

Das Innenministerium hatte den Antrag aus formalen sowie inhaltlichen Gründen in der vergangenen Woche für unzulässig erklärt. Unter anderen deshalb, da die Texte, die den Menschen bei der Unterschriftensammlung vorgelegt wurden, und der Gesetzentwurf, der beim Ministerium eingereicht wurde, nicht identisch seien.

Baden-Württemberg

Aus formalen und inhaltlichen Gründen BW-Innenministerium stoppt Volksbegehren gegen "Genderpflicht"

Gegen Schreibweisen wie Lehrer*in in Behörden und Schulen im Land hatte eine Initiative ausreichend Unterschriften gesammelt. Das Innenministerium lehnte den Antrag dennoch ab.

Sprache verständlicher und weniger umständlich machen

Kein Mensch habe etwas gegen "Bürgerinnen und Bürger" oder "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" als Formulierungen, so die Initiatoren.

Das, was die Sprache unverständlich und umständlich macht, und auch vom Rechtschreibrat nicht vorgesehen ist, diese Sonderzeichen, das wollen wir gerne verbannen.

Dabei geht es den Initiatoren insbesondere um das sogenannte Binnen-I und das Gendersternchen. Sie werden beispielsweise beim Begriff "LehrerInnen" oder "Lehrer*innen" eingesetzt.

Das sogenannte Gendern wird in Deutschland immer wieder diskutiert und sorgt auch auf politischer Ebene für viel Streit. Im Kern geht es darum, ob männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen.

Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden sollte. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.

Heidelberger hatte mehr als 14.500 Unterschriften gesammelt

Der Heidelberger Initiator des Volksbegehrens, Rechtsanwalt Klaus Hekking, hatte im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 14.500 Unterschriften gegen das Gendern an Schulen und Behörden im Land gesammelt. Notwendig für ein Volksbegehren waren 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer.

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