In Walldorf wird es zum Schutz der bedrohten Vogelart Haubenlerche wieder ein Freilauf-Verbot für Katzen geben. Anwohner können aber eine Sondergenehmigung beantragen.
Fünf Monate lang dürfen Katzen in Walldorf-Süd (Rhein-Neckar-Kreis) auch in diesem Jahr nicht unkontrolliert ins Freie. Es gebe dort nur noch drei Brutpaare der Haubenlerche, informierte der Rhein-Neckar-Kreis. Deshalb komme es auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.
Kritik an der Ausgangssperre
Weil Katzen die Vögel jagen, bekommen sie eine Ausgangssperre. Vom 1. April 2023 bis einschließlich 31. August 2023 dürfen sie nicht unbeaufsichtigt ins Freie, das ist der Tenor der Allgemeinverfügung. Dagegen hatte es 40 Einsprüche von Katzenhalterinnen und -haltern und auch von Tierschutzorganisationen gegeben. Nicht nur Katzen bedrohten die Haubenlerche, sondern auch Elstern, Krähen, Füchse und Marder.
Verfügung zeigte erhoffte Wirkung
Auch wenn die Regel bei Katzenhalterinnen und -haltern nicht auf ein positives Echo stoße, habe sie sich als ein wirksames Instrument zum Erhalt der Vogelart erwiesen, erklärte Landrat Stefan Dallinger (CDU) am Montag. Die Allgemeinverfügung habe die erhoffte Wirkung gezeigt. Das Gebiet sei in der Schutzzeit 2022 weitgehend katzenfrei gewesen.
Katzen dürfen nur mit GPS-Tracker ins Freie
Laut Unterer Naturschutzbehörde könnten Katzen aber auch während der Brutzeit ins Freie, wenn die Besitzerinnen und Besitzer eine bestimmte Genehmigung dafür haben. Dann müssten Katzen bei jedem Freigang während der Brutzeit einen GPS-Tracker tragen. Wenn die Katze mit dem GPS-Tracker dem Gebiet der Haubenlerche zu nahe komme, erlösche automatisch die Befreiung und die Katze dürften nicht mehr raus.
Katzenbesitzerinnen und Besitzer können noch bis zum 21. Februar einen Antrag auf Befreiung durch einen GPS-Tracker beantragen.
Acht Haubenlerchen kamen durch
Im Vergleich zu den Vorjahren hätten acht Haubenlerchen die kritischste Phase überstanden und seien flügge geworden. Der Schutz der Jungvögel sei aber erst dann erfolgreich, wenn sich auf dieser Basis in den kommenden Jahren mehr Brutpaare bildeten als bisher. Dies bleibe abzuwarten, so der Landrat.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro - Ausnahmen mit GPS-Tracking
Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro - oder auch bis zu 50.000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden. Die Regeln sollen auch in den beiden kommenden Jahren gelten. Katzenbesitzer können den Garten katzensicher einzäunen oder die Tiere an der Leine führen.