Das Sammeln von Daten über Katzenbesitzer durch eine Firma im vergangenen Jahr in Walldorf hatte keine Rechtsgrundlage. Das hat der Landesdatenschutzbeauftragte mitgeteilt.
Zum Schutz seltener Vögel mussten manche Katzen vergangenes Jahr in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) über Monate zu Hause bleiben - und sollen es auch künftig immer wieder. Eine Firma hatte Daten über deren Besitzerinnen und Besitzer den Behörden übermittelt. Der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung wollte wissen, ob das rechtens war. Nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten war es das nicht..
Das Sammeln von Daten über Katzenbesitzerinnen und -besitzer durch eine Firma im Zuge des Ausgangsverbots für die Vierbeiner in Walldorf im vergangenen Jahr entbehrte nach seiner Einschätzung einer Rechtsgrundlage.
Jungtiere der Haubenlerche sollen geschützt werden
Um Jungtiere der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen zu schützen, hatte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises im vergangenen Jahr verfügt, dass ab Mitte Mai rund drei Monate lang Katzen in einem Teil der Stadt Walldorf nicht ohne Leine in das Brutgebiet durften.
Ausgangssperre für Katzen soll erstmal bleiben
Die Regel soll auch in diesem und den kommenden beiden Jahren von April bis Ende August gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Firma, die mit dem Monitoring der Haubenlerchen beauftragt war, hatte laut dem Datenschutzbeauftragten auch personenbezogene Daten der Katzenhalterinnen und -halter erhoben.
Informationen über Menschen ohne Einwilligung illegal
Informationen über Menschen dürften aber nicht ohne eine Einwilligung oder ein Gesetz erhoben, gespeichert und übermittelt werden. Die Fachbehörde habe daher den Beteiligten "dringend empfohlen", die Angelegenheit für die Zukunft zu klären. Die Ausgangssperre für freilaufende Katzen hatte zu Unmut in Walldorf und bundesweit für Aufsehen gesorgt.