Ein 36-jähriger Mann ist wegen versuchten Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sicherungsverwahrung verhängte das Landgericht Karlsruhe aber nicht.
Der 36-Jährige soll Anfang dieses Jahres versucht haben, seine Ex-Lebensgefährtin zu töten. Das Landgericht verurteilte ihn am Freitag zu zwölf Jahren Haft. Seine Entlassung könne früher erfolgen, wenn er sich einer Sozialtherapie unterziehe, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und eventuelle Sicherungsverwahrung beantragt. Dafür sah das Gericht aber die Voraussetzungen nicht gegeben.
Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Anfang des Jahres soll der 36-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe ging er davon aus, dass die Frau tot ist. Daraufhin sei er mit ihr in einem Auto nach Stuttgart gefahren. Während der Fahrt soll er bemerkt haben, dass die Frau doch noch lebt. Daraufhin soll er versucht haben, sie mit Panzertape zu ersticken.
Frau in Tiefgarage abgelegt
In Stuttgart angekommen, soll der Angeklagte die Frau in einer Tiefgarage abgelegt und sich entfernt haben, so die Anklage weiter. Dort konnte sich die Geschädigte dann aus eigener Kraft befreien. Motiv für die Tat war eine Regelung im Umgang mit dem gemeinsamen Kind.
Frühere Entlassung nach erfolgreicher Therapie möglich
Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten im Prozess zwar eine psychische Schädigung, allerdings erreiche die nicht die Schwelle einer Krankheit. Dennoch gab ihm das Gericht die Chance, das Strafmaß mit einer erfolgreichen Therapie zu mindern.
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