Im Prozess um ein für drei Jahre einbehaltenes Fahrrad ist das Urteil am Amtsgericht in Karlsruhe gesprochen worden. Der Beklagte muss das Fahrrad zurückgeben und 320 Euro Nutzungsausfall zahlen.
Schloss knacken, wegstellen, Schadenersatz fordern - ein besonderer Prozess hat das Amtsgericht in Karlsruhe seit drei Jahren beschäftigt. Nun wurde das Urteil gesprochen. Der Mann muss das Fahrrad zurückgeben und Geld an die Besitzerin zahlen. Es war nicht das einzige Verfahren dieser Art, immer mit demselben Protagonisten.
Schadenersatzforderung wegen Fahrrad: Worum geht es?
Eine Frau will im Jahr 2021 ihr Auto in einer Werkstatt abholen. Sie fährt mit dem Fahrrad dorthin und schließt es in der Nähe an den Zaun einer ehemaligen Mietwerkstatt ab. Am kommenden Tag will sie das Fahrrad wieder abholen. Aber es ist weg. Der Besitzer der Mietwerkstatt hat das Fahrrad entfernt und auf sein Grundstück genommen. Nun wurde der Mann am Amtsgericht Karlsruhe verurteilt.
Er ist der Besitzer der ehemaligen Mietwerkstatt, auf deren Gelände das Fahrrad stand. Der Mann ist nun zur Herausgabe des Fahrrads an die Besitzerin verurteilt worden. Außerdem beinhaltet das Urteil eine Zahlung in Höhe von 320 Euro an die Besitzerin für das kaputte Fahrradschloss und den Nutzungsausfall in den letzten Jahren. Gibt er das Fahrrad nicht zurück, muss er weitere 800 Euro an die Besitzerin zahlen, so das Urteil. Der zuständige Richter am Amtsgericht verkündete ein sogenanntes Versäumnisurteil, so der Fachjargon, weil weder der Beklagte noch sein Anwalt beim letzten Gerichtstermin erschienen waren.
Schadensersatz des Beklagten abgewiesen
Die schriftliche Widerklage des Beklagten, mit der er Schadenersatz für angeblich entstandene Kosten und Anwaltsgebühren von der Besitzerin des Fahrrads einklagen wollte, wurde vom Richter im Urteil abgewiesen. Der Beklagte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch erheben.
Frau erhielt Schadenersatzforderung statt Fahrrad
Statt ihres Fahrrads hat die Frau am 5. März 2021 ein Schreiben erhalten. Der Besitzer der Mietwerkstatt forderte sie darin auf, ihr Fahrrad nicht wieder an den Zaun seines Geländes anzuschließen. Darüber hinaus will er auch noch Geld von ihr: 1.043 Euro Schadenersatz für angeblich entstandene Kosten und Anwaltsgebühren.
Dass der Fall das Amtsgericht Karlsruhe so lange beschäftigt hat, liegt laut einer Sprecherin unter anderem an einem Gutachten, das den Prozess verzögert hatte. "Dieses Gutachten musste aufgrund von Fotos gefertigt werden, die zunächst nicht vorlagen", erklärt sie gegenüber dem SWR. Wo das Fahrrad heute ist, ist dem Gericht nicht bekannt.
Die Frau hatte dem Besitzer der ehemaligen Mietwerkstatt bereits vor Gericht zugesichert, ihr Fahrrad nicht mehr an dem Zaun anzuschließen. Er hatte zugesagt, ihr das Fahrrad wiederzugeben, aber nur, wenn sie den aus seiner Sicht entstandenen Schaden bezahle. Dabei forderte er laut Gericht neben den Kosten für den Anwalt auch Schadenersatz für diverse andere Posten: unter anderem 1,50 Standgebühr pro Tag, 176 Euro für die Entfernung des Fahrrads, 125 Euro für die Nutzung des Zauns und 10 Euro für die Fotos, die er als Beweis machen musste.
Viele ähnliche Fälle dieser Art am Amtsgericht Karlsruhe
Der Fall ist nicht der erste seiner Art. "Es gab bereits in der Vergangenheit Zivilverfahren, wo es darum ging, dass Fahrzeuge, die im Bereich der Einfahrt eines Grundstücks, das dem Beklagten gehört, geparkt waren, abgeschleppt wurden", sagt die Sprecherin des Amtsgerichts. "Und dann eben Streit darüber bestand, ob diese Fahrzeuge gegen Zahlung eines Schadensersatzes herausgegeben werden müssen oder eben auch ohne eine Zahlung herausgegeben werden müssen."
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