Eine Frau aus Lauffen soll ihr Neugeborenes aus dem Fenster geworfen haben. Nun hat die Mutter vor dem Landgericht Heilbronn geschildert, was zu der Tat führte.
Im Mordprozess gegen eine junge Frau aus Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn), die ihr Neugeborenes aus dem Fenster fallen gelassen haben soll, hat die Angeklagte am Montag die Tat gestanden. Sie könne sich bis heute den Moment nicht erklären, in dem sie im vergangenen Jahr ihre neugeborene Tochter losgelassen habe, sagte die 28-Jährige vor Gericht.
Frau wirft Säugling aus dem Fenster
Der Säugling starb durch den Sturz an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Nach einem Toilettengang hätte sie das Kind in der Toilettenschüssel liegen sehen. Sie sei davon ausgegangen, dass das Kind nicht gelebt habe. Sie habe die Nabelschnur durchgeschnitten, das Baby in ein Handtuch gewickelt und sei in ihr Schlafzimmer ans offene Fenster gegangen. Weil sie keine Luft bekommen habe, habe sie sich aus dem Fenster gelehnt - und dann das Kind losgelassen.
Angeklagte will nicht gewusst haben, dass sie schwanger ist
Ihr sei bis zum Zeitpunkt der Geburt nicht klar gewesen, dass sie schwanger gewesen sei, sagte die Angeklagte. Sie habe dauerhaft ihre Periode gehabt. Aus der Auswertung des Suchverlaufs der Frau geht laut Staatsanwaltschaft allerdings hervor, dass sie im Internet unter anderem nach Symptomen und Details einer Schwangerschaft gesucht hatte.
Schwangerschaft geheim gehalten, Angst um berufliches Fortkommen Mordanklage: Mutter soll ihr Baby aus dem Fenster geworfen haben
Eine Frau aus Lauffen soll ihr neugeborenes Baby aus dem Fenster geworfen haben, weil sie wohl andere Lebenspläne hatte. Am Mittwoch hat der Prozess in Heilbronn begonnen.
Staatsanwaltschaft geht von Mord aus
Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 28-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sie geht davon aus, dass die Angeklagte von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim gehalten hatte. Sie sei nicht bereit gewesen, ihre Lebenspläne und vor allem ihr berufliches Fortkommen für ein Kind zurückzustellen.
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