Eine Frau aus Lauffen soll ihr Neugeborenes aus dem Fenster geworfen haben, weil sie wohl andere Lebenspläne hatte. Der Prozess hat am Mittwoch in Heilbronn begonnen.
Vor dem Landgericht Heilbronn wurde am Mittwoch der Prozess gegen eine Frau aus Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn) eröffnet. Ihr wird vorgeworfen, im vergangenen Herbst ihr frisch geborenes Baby aus dem Fenster geworfen zu haben. Das Baby starb. Angeklagt ist sie wegen Mordes, da ein niedriger Beweggrund angenommen wird - also ein Mordmerkmal.
Tat schon während der Schwangerschaft geplant?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die Tat schon vor der Geburt geplant hat. Sie soll nicht bereit gewesen sein, ihre Lebenspläne und ihre Karriere für das Kind aufzugeben. Laut der Staatsanwältin habe die 28-Jährige schon ihre Schwangerschaft geheim gehalten, um ihre Ausbildung als Wirtschaftsjuristin bei einem Autohersteller nicht zu gefährden.
In der Wohnung der Eltern mit Hilfe der Mutter entbunden?
Mitte September des vergangenen Jahres habe die 28-Jährige in der Toilette der elterlichen Wohnung ihr Baby zur Welt gebracht, die Nabelschnur entfernt, das Neugeborene in ein Handtuch gewickelt und aus dem Fenster des Schlafzimmers geworfen, so die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage vor dem Heilbronner Landgericht. Das Mädchen fiel fast vier Meter tief und starb. In der elterlichen Wohnung war laut Anklage auch die Mutter der jungen Frau, die Krankenschwester ist. Am Montag geht der Mordprozess weiter, dann will sich die Angeklagte wohl äußern. Etliche Zeugen sind geladen. Die heute 28-Jährige sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft und ist wegen Mordes angeklagt. Die Anklage geht von stabilen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau aus.
Nachbarn schockiert
Eine Anwohnerin, die anonym bleiben möchte, berichtete dem SWR, dass in der Wohnanlage eigentlich alles sehr ruhig und idyllisch sei. Zwar sei ein großes Polizeiaufgebot vor Ort gewesen, allerdings habe sie erst aus der Presse erfahren, was passiert sein soll. Das habe sie schockiert. Die Angeklagte selbst habe sie aber nicht gekannt, in der Wohnanlage sei alles sehr anonym.