Mord-Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Baden-Württemberg will verurteilten Wollhaus-Raser in die Türkei abschieben

Stand
Autor/in
Alexander Dambach

Das Land möchte den zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilten Wollhaus-Raser von Heilbronn abschieben. Der Mann ist türkischer Staatsbürger. Die Planungen laufen bereits.

Die Verurteilung eines 21 Jahre alten Autofahrers wegen Mordes hat überregional für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war im Februar vergangenen Jahres mit seinem über 300 PS starken Auto in der Heilbronner Wollhausstraße mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto einer Familie gekracht. Der Vater starb noch an der Unfallstelle, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder wurden leicht verletzt. Jetzt strengt das Regierungspräsidium nach eigenen Angaben ein Ausweisungsverfahren an.

Aufenthaltstitel soll entzogen werden

Das baden-württembergische Justizministerium will den Verurteilten in die Türkei ausweisen. Der Mann ist Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft, allerdings in Heilbronn geboren und aufgewachsen. Es gehe jetzt darum, dem Verurteilten den Aufenthaltstitel zu entziehen, sagte Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU).

In der Konsequenz, so Lorek, werde daher auch bereits daran gearbeitet, "seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden und ihn aus der Strafhaft heraus abzuschieben."

Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen. Wir setzen in Baden-Württemberg alles daran, schwere Straftäter abzuschieben.

Verteidiger wollen in Revision gehen

Allerdings ist das Urteil des Landgerichts Heilbronn noch nicht rechtskräftig. Der 21 Jahre alte Mann wurde wegen Mordes zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Man sei mit der Einschätzung des Gerichts nicht einverstanden, sagten die Verteidiger Anke Stiefel-Bechdolf und Stefan Ley. Sie wollen deshalb Revision einlegen, der Bundesgerichtshof soll das Verfahren überprüfen.

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