Im Prozess um einen toten Säugling in Schwäbisch Hall hat der Vater des Kindes am Heilbronner Landgericht ein Geständnis abgelegt. Zuvor hatte er von einem Unfall gesprochen.
Der Mann, der in Schwäbisch Hall sein Kind getötet haben soll, hat vor dem Heilbronner Landgericht ein Geständnis abgelegt.
Verletzungen des Kindes passten nicht zu erster Aussage
Es sei keine Absicht gewesen, so der 28-Jährige in einer Stellungnahme, die zu Beginn des Verhandlungstermins von seinem Anwalt vorgelesen wurde. Zunächst hatte der Mann behauptet, das Kind sei beim Wickeln nach hinten gefallen, hatte also von Anfang an die Verantwortung für den Tod des Säuglings übernommen. Zu dieser Aussage passten allerdings die Verletzungen des Kindes nicht.
Im Affekt habe der Mann das Kind so schwer verletzt, dass es schlussendlich daran gestorben ist, heißt es weiter in der Stellungnahme. Er sei geplagt von Schuldgefühlen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der jetzt 28-Jährige mit der Gesamtsituation als alleinerziehender Vater überfordert war. Am Tag nach einem Discobesuch soll er dann entweder mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf des Säuglings oder dessen Kopf auf den Boden geschlagen haben.
Wie ein Sprecher des Gerichts dem SWR-Studio Heilbronn mitteilte, könnte sich der Prozess durch dieses Geständnis erheblich verkürzen. Erst im Juli wurde eine Frau aus Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn) wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die Frau ihr Neugeborenes getötet hatte.