Kann der Hebesatz gesenkt werden?

Grundsteuer in BW: Streit um Veröffentlichung von Transparenzregister

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Das Finanzministerium sieht Chancen, dass ein Teil der Kommunen in BW den Hebesatz für die Grundsteuer senken könnte. Die Kommunalverbände warnen vor übertriebenen Hoffnungen.

Bei der großen Mehrheit der baden-württembergischen Kommunen sieht das Finanzministerium eigenen Berechnungen zufolge Spielraum, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken. Dies sei auch möglich, ohne dass die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer zurückgehen, hieß es. Das teilte das Ministerium aufgrund eines im Internet veröffentlichten Transparenzregisters zu der Steuer für Wohn- und Gewerbegrundstücke in Stuttgart mit. 

Lediglich 22 Prozent der 1.101 Städte und Gemeinden müssten ihren Hebesatz für die Grundsteuer erhöhen, um das Aufkommen stabil zu halten, wenn die Reform Anfang 2025 wirksam wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung 2018 die alte Regelung gekippt, da die bisherige Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist.

Gemeinde- und Städtetag kritisieren Vorgehen von BW-Finanzminister

Die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer wird durch die Kommunen festgelegt. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümerinnen und Eigentümern bezahlt - oder auf Mieter umgelegt. Neben dem Grundstückswert ist unter anderem der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung. Für Kommunen ist die Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Heftige Kritik am Vorgehen von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) und der Veröffentlichung des Transparenzregisters kam vom Gemeindetag sowie vom Städtetag Baden-Württemberg. 

Kommunale Spitzenverbände lehnen Transparenzregister ab

Die kommunalen Spitzenverbände erklärten, der kommunalpolitische Diskussions- und Entscheidungsprozess gewährleiste die volle Transparenz bezüglich der Höhe des Grundsteueraufkommens - und ermögliche einen Vergleich des Grundsteueraufkommens vor und nach der Reform. 

"Ein Transparenzregister seitens des Finanzministeriums greift in die kommunale Selbstverwaltungshoheit ein, schafft keinen wirklichen Mehrwert und ist schlicht nicht notwendig!" Man habe deshalb die landesseitige Einführung eines Transparenzregisters früh und klar abgelehnt, heißt es von den kommunalen Spitzenverbänden. "Diese ablehnende Haltung hat sich insofern nochmals bestätigt, als das Finanzministerium beim diesjährigen Grundsteueraufkommen nicht auf der aktuellen Datenbasis gerechnet hat und damit in den Rathäusern mehr Fragen als Antworten hinterlässt." Über das Transparenzregister hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" zuerst berichtet. 

Kommunalverbände: Steuer kann auch erhöht werden

Das Landesgrundsteuergesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden nicht zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform, wie Gemeindetag und Städtetag weiter mitteilten. "Wir stehen allerdings weiterhin zu der Zusage, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer insgesamt führen soll." Es könne aber notwendig sein, die Steuer zu erhöhen, so Gemeindetag und Städtetag. "Dies gilt insbesondere in Zeiten ungebremst ansteigender Ausgaben aufgrund von staatlich zugesagten Aufgaben und Standards."

Der Bund der Steuerzahler appellierte an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend den Vorschlägen des Ministeriums zu senken und die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu nutzen. 

Bund der Steuerzahler: Gewinner und Verlierer durch Grundsteuerreform

Aber Landeschef Eike Möller verwies zugleich darauf, dass es im Zuge der Grundsteuerreform Gewinner und teils große Verlierer geben wird. In Baden-Württemberg werde sich die Grundsteuerlast voraussichtlich in einigen Städten und Gemeinden mitunter deutlich vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben. Aber auch innerhalb des Wohnens werde es starke Verschiebungen geben, vornehmlich durch Mehrbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Steuerzahlerbund kritisiert zudem, dass im Transparenzregister kein einzelner Hebesatz angegeben wird, sondern eine Spannbreite. Das könne für Eigentümer im Einzelfall einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Zuletzt hatten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland kalkuliert. Für die Neuberechnung mussten jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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