Bis 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Dafür musste jeder Imobillien- und Grundstückbesitzer eine Erklärung abgeben - in Baden-Württemberg fehlen noch zehntausende.
Rund ein Jahr nach Abgabefrist warten die baden-württembergischen Finanzämter immer noch auf Grundsteuererklärungen. Es fehlen noch etwa fünf Prozent der Erklärungen, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Bislang seien 95 Prozent (Stand: 10. Januar), also rund 5,4 Millionen, abgegeben worden. Auch derzeit gingen immer noch Erklärungen ein, sodass sich dieser Wert noch weiter verbessern werde. Insgesamt fehlten noch rund 250.000 in Baden-Württemberg.
Wer die Erklärung versäumt, muss laut Finanzamt mit Konsequenzen rechnen. Mitte November 2023 hätten die Finanzämter begonnen, in den noch offenen Fällen Steuerbescheide mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu erlassen. "Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen folgen Erinnerungen und Schätzungen im ersten Halbjahr 2024", wie der Sprecher des Finanzministeriums mitteilte. Auch ein Zwangsgeld oder Verspätungszuschlag könne nach Ermessen des zuständigen Finanzamts im Einzelfall festgesetzt werden.
Neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. So gilt aktuell für Ostdeutschland der sogenannte Einheitswert von 1935, in Westdeutschland werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Studie zu Erhöhungen 2022 Wirtschaftliche Not: Kommunen in BW schrauben an der Grundsteuer
Wirtschaftskrise und Inflation treffen auch viele Kommunen. Auch aus diesem Grund wird nach Lösungen aus der Misere gesucht. Da kommt in BW oftmals die Grundsteuer ins Spiel.
Kassiert wird die Grundsteuer von den Kommunen. Berechnet wird sie mit dem sogenannten Hebesatz. Dieser Faktor bezieht sich auf die verschiedenen Grundstücks- und Gewerbeformen und wird mit dem Steuermessbetrag multipliziert, um die Steuerschuld festzulegen. Im Zuge der Grundsteuerreform wird es voraussichtlich zu Veränderungen der Hebesätze in den Gemeinden kommen. Dabei dürfen die Gemeinden auch ihren jeweiligen Finanzbedarf im Blick haben. "Wir gehen weiterhin davon aus, bis Mitte 2024 alle Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Hebesätze festzulegen", sagte der Sprecher des Finanzministeriums.