Wer bisher einen Strafzettel in der Schweiz kassierte, konnte das Bußgeld umgehen, indem man nicht wieder in das Land reiste. Das soll sich kommendes Jahr ändern.
Deutschland und die Schweiz wollen Temposünder und Falschparker aus dem jeweils anderen Land strenger verfolgen. Ab 2024 soll die Vollstreckung von Bußgeldern grenzüberschreitend möglich sein. Dafür wollen Zoll und Polizei in der Schweiz und Deutschland enger zusammenarbeiten. Da Baden-Württemberg das einzige deutsche Bundesland ist, das an die Schweiz angrenzt, sind die Beamtinnen und Beamten dort besonders gefragt.
"Aktuell ist es so, dass Temposünder oder Falschparker aus Deutschland, die ihr Bußgeld in der Schweiz nicht bezahlen, vor allem bei Wiedereinreise mit Problemen rechnen mussten", erklärte ein Sprecher des ADAC. Wer allerdings auf weitere Reisen in die Schweiz verzichtete, hatte im Grunde wenig zu befürchten. Das solle sich mit einem neuen Gesetz ändern.
BW-Justizministerium: Gesetz soll 2024 in Kraft treten
Bislang konnten nur Bußgelder aus anderen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Das Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz soll laut dem baden-württembergischen Justizministerium im kommenden Jahr in Kraft treten. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Beschlossen wurde es am 19. Oktober im Bundestag. "Vergleichbare Regelungen waren auch schon im alten, bislang geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, jedoch nie in Kraft gesetzt worden", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.
Mit dem Gesetz können die Beamtinnen und Beamten aus dem jeweils anderen Land Hilfe bei der Vollstreckung des Bußgeldes nach einem Verkehrsverstoß anfordern. Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist laut Ministerium, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss.
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Bußgelder in der Schweiz teuerer als in Deutschland
"Bußgelder sind in der Schweiz generell teurer als hierzulande", sagte der ADAC-Sprecher. So koste eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern in der Schweiz mindestens 180 Euro. In Deutschland würden dafür mindestens 60 Euro fällig. Auch wer falsch parke, riskiere eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland koste ein Parkverstoß mindestens 10 Euro.
Die zentrale Bewilligungsbehörde für die Bußgeldverfahren aus der Schweiz soll das Bundesamt für Justiz in Bonn werden. Laut Justizministerium werden deutschlandweit für das Jahr 2024 etwa 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Ab dem Jahr 2025 werden 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuche prognostiziert.