86-Jährige tötete Ex-Mann

Revision: Achteinhalb Jahre Haft für Seniorin wegen Totschlags

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Im erneuten Prozess gegen eine 86-jährige Frau aus Owingen (Bodenseekreis), die ihren Ex-Mann tötete, ist das Urteil gefallen: Acht Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags.

Eine 86-Jährige Frau aus Owingen ist in einem erneuten Prozess vor dem Landgericht Konstanz zu acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Senioren hatte ihren Ex-Mann im Januar 2020 erst mit einem Fleischerhammer angegriffen und ihn dann mit Benzin übergossen und angezündet. Er starb qualvoll. Die Frau war daraufhin wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Sie legte dagegen aber Revision ein. Im wieder aufgerollten Prozess forderte die Staatsanwaltschaft am Montag für die Frau erneut eine Haftstrafe von elf Jahren, die Verteidigung eine Strafe von sechs bis höchstens sieben Jahren.

BGH hatte Zweifel an Mordmerkmal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Urteil wegen Mordes aus dem Jahr 2021 vollständig auf, weil die Richter Zweifel am Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln hatten. Dass die 86-Jährige die Tat beging, stand aber fest. Sie hatte im Verlauf des Prozesses in Schwäbisch Gmünd ein Teilgeständnis abgelegt. Nun wurde sie wegen Totschlags verurteilt.

Seniorin soll aus Existenzängsten gehandelt haben

Die 86-Jährige litt nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter
Existenzängsten, weil ihr Ex-Mann sie aus dem Haus, in dem beide
lebten, habe werfen wollen. Das soll das Motiv gewesen sein, ihn zu töten.

Angeklagt war die Frau vor dem Landgericht Konstanz. Die
Verhandlung fand aber in den Räumen des Amtsgerichts Schwäbisch
Gmünd statt, da die 86-Jährige dort in der Justizvollzugsanstalt
untergebracht und gesundheitlich stark eingeschränkt ist.

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