Eine 86-jährige Frau aus dem Bodenseekreis, die 2020 vom Landgericht Konstanz wegen Mordes an ihrem Ex-Mann zu elf Jahren Haft verurteilt worden war, steht Anfang Februar erneut vor Gericht. Ihr Prozess wird neu aufgerollt.
Der Prozess gegen eine 86-jährige Frau aus dem Bodenseekreis wegen Mordes an ihrem Ex-Mann wird ab Februar erneut vor Gericht verhandelt. Die Seniorin war vom Landgericht Konstanz im Jahr 2020 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Jahr 2021 wieder auf.
BGH fehlt das "Mordmerkmal" bei erstem Urteil
Der BGH ist der Auffassung, dass das vom Landgericht Konstanz angenommene sogenannte Mordmerkmal "Tötung mittels gemeingefährlicher Mittel" nicht gegeben war. Es sei nicht geklärt, ob die Frau noch in einem Zustand gewesen sei, die Umstände richtig einzuordnen. Damit spielte der BGH auf die damals schon angeschlagene Gesundheit der Seniorin und ihre beginnende Demenz an. Ihre Verteidigerin hatte im Prozess die Tat als Kurzschlusshandlung bezeichnet und ein milderes Urteil gefordert.
Prozess wird in Schwäbisch Gmünd verhandelt
Die zur Tatzeit 84-jährige Frau hatte ihrem Ex-Mann erst mit einem Fleischklopfer auf den Kopf geschlagen, ihn dann mit Benzin überschüttet und angezündet. Verhandelt wird der neue Prozess in Schwäbisch Gmünd im Ostalbkreis. In der dortigen Justizvollzugsanstalt für Frauen sitzt die Seniorin seit 2020 in Untersuchungshaft. Um ihr die Reisestrapazen zu ersparen, wird das Gericht nach Schwäbisch Gmünd fahren und dort ab 1. Februar den auf drei Tage angesetzten Prozess führen.
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