Prozess am Amtsgericht

Politiker auf Facebook beleidigt: Biberacher zu Geldstrafe verurteilt

Stand
Autor/in
Luisa Zeidler
Johannes Riedel
SWR-Redakteur Johannes Riedel Autor Bild

Was darf auf sozialen Medien geteilt werden und was nicht? Wann verstößt ein Beitrag gegen das Gesetz? Mit diesen Fragen hat sich das Amtsgericht Biberach auseinandergesetzt.

Ist es noch freie Meinungsäußerung oder schon öffentliche Beleidigung? Das hatte das Amtsgericht Biberach am Dienstag zu klären. Der Angeklagte, ein 69-jähriger Biberacher, hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen provokanten fremden Beitrag geteilt. Dieser beinhaltete eine Abbildung, die dem Plakat des Mafiafilms "Der Pate" nachempfunden war.

Zu sehen sind darauf laut Amtsgericht hochrangige deutsche Politikerinnen und Politiker. Sie werden unter anderem mit den Attributen "respektlos", "unfähig", "ehrlos" und "habgierig" beschrieben. Zudem werden sie als "Lügner" bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter sah in der Verhandlung am Dienstag die in der Veröffentlichung enthaltenen Worte als eine Überschreitung der freien Meinungsäußerung.

Bundeskriminalamt war auf den Biberacher aufmerksam geworden

Der 69-Jährige hatte in den vergangenen Monaten durchschnittlich sieben Postings am Tag unter seinem Klarnamen veröffentlicht. Aufgefallen war der anstößige Beitrag der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes.

Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Beleidigung von Personen öffentlichen Lebens. Er wurde zu einer Strafe von 900 Euro verurteilt. Das Gericht blieb wegen dessen beengter finanzieller Verhältnisse unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sie hatte eine Gesamtstrafe von 1.200 Euro gefordert.

Positiv auf das Strafmaß ausgewirkt hat sich laut Gericht die Einsicht des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist und mit offener Identität gepostet hat.

Beleidigende Postings bisher nicht gelöscht

Negativ hingegen wurde ihm angelastet, dass der besagte Beitrag noch immer auf seinem Facebook-Profil zu finden ist. Der Angeklagte beteuerte, dass er davon ausgegangen sei, dass das Bild sich nach einigen Wochen von selbst löscht.

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