Seit Juli können sogenannte Cannabis Social Clubs Anträge auf Betriebserlaubnis stellen. Bis die Vereine mit dem Anbau starten können, könnte es aber noch dauern.
In Baden-Württemberg haben bisher 38 Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Betriebserlaubnis beantragt. Aus den sogenannten Anbauvereinigungen kommen zudem viele Nachfragen, um Anträge vorzubereiten, wie die Sprecherin des Freiburger Regierungspräsidiums berichtete. Die Behörde ist landesweit für die Genehmigungen verantwortlich.
Erlaubnisse oder abgelehnte Entscheidungen gebe es laut der Sprecherin aber noch nicht. Das Regierungspräsidium geht laut Angaben vom Juni davon aus, letztlich eine dreistellige Zahl an Anträgen von den Cannabis-Vereinen im Land zu erhalten.
Cannabis Social Clubs: Zweite Stufe der Legalisierung
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben zum 1. April war zu Beginn des vergangenen Monats eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen aber erst eine behördliche Erlaubnis beantragen. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
"Eine Aussage, wann die ersten Erlaubnisse erteilt werden können, ist derzeit noch nicht möglich", sagte die Sprecherin der Freiburger Behörde. Ein regionaler Schwerpunkt bei den Anbauvereinen sei bisher kaum auszumachen. Vergleichsweise viele Antragsteller wohnen demnach in einem etwa 25 bis 30 Kilometer breiten Streifen entlang der östlichen Grenze Baden-Württembergs.
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Anbauvereinigungen werden von Behörden gründlich geprüft
Die Behörde überprüft unter anderem, ob die Verantwortlichen der Anbauvereinigungen zuverlässig sind. Auch das Gesundheits- und Präventionskonzept der Vereine wird untersucht. Der Standort der Produktion muss zudem besonders gesichert sein.
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Wer 18 Jahre und älter ist, darf nach den Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht dabei explizit um den Eigengebrauch.
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