Die Landesregierung plant, die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg zum 1. März auslaufen zu lassen. Damit gelten nur noch die Corona-Regeln des Bundes.
Die aktuell bestehenden Corona-Regeln in Baden-Württemberg laufen zum 1. März aus. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Damit wird die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern aufgehoben.
Ab dem Zeitpunkt gelten nur noch die Corona-Regeln des Bundes. Auch die Maskenpflicht für Personal, Bewohnerinnen und Bewohner und Patientinnen und Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fällt weg. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Absonderungsregelung bei Corona-Infektion fällt weg
Wer bisher einen positiven Corona-Test hatte, sollte sich offiziell absondern und zuhause bleiben. Im Freien herumlaufen durfte man trotzdem, bei zu wenig Abstand musste aber eine Maske getragen werden. Diese Regelungen fallen ab 1. März offiziell weg.
Zum 31. Januar wurde in Baden-Württemberg bereits die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.
Weitere Corona-Verordnungen betroffen
Neben der Corona-Verordnung sollen auch die noch bestehenden Ressortverordnungen nicht mehr gelten. Darunter fallen die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung, die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Nicht betroffen ist die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung, die noch bis Ende des Schuljahres gilt. Auch für Schwangere im Bildungsbereich gelten weiterhin Schutzvorgaben.
Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300. "Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden. Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet", so der baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag in einer Mitteilung. Die Aufhebung der Corona-Verordnung nehme er daher zum Anlass sich auch bei den Mitarbeitenden, aber auch bei den Ärzten und Ärztinnen, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, den Apothekerinnen und Apothekern, allen Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land, für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie zu bedanken.
Lucha: Eigenverantwortung im Schutz vor Corona
"Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte der Minister. "Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie." Das Coronavirus bleibe dennoch erhalten. Schutzmaßnahmen könne jede und jeder nun eigenverantwortlich umsetzen. "Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten."
Auch vulnerable Gruppen sollen sich selbst mit den AHA+L-Regeln schützen, so Lucha. Er appelliere auch, Rücksicht zu nehmen, wenn man Kontakt zu Risikogruppen habe - vor allem während der Atemwegsinfektionssaison.
CDU: Menschen sind in der Nach-Corona-Zeit angekommen
Für die CDU sei es wichtig, dass sich die Politik an der "Lebenswirklichkeit der Menschen" orientiert, sagt Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag in einer Mitteilung zur Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung. "Das Leben der Menschen ist bereits in der Nach-Corona-Zeit angekommen", so Hagel. Es sei richtig, die Regel wegfallen zu lassen. Mit den Corona-Schutzmaßnahmen sei das Land gut durch die Pandemie gekommen. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Solidarität sprach er seinen Dank an die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger aus.