Mehr Bargeld in Einzelfällen möglich

Bezahlkarte für Flüchtlinge soll dieses Jahr kommen - in entschärfter Version

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Autor/in
Iris Volk

Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll in Baden-Württemberg noch dieses Jahr eingeführt werden. Im Einzelfall soll man damit auch mehr als 50 Euro Bargeld abheben können.

Noch in diesem Jahr will die baden-württembergische Landesregierung die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen. Dabei setzt das Land auf eine entschärfte Variante: In begründeten Einzelfällen soll es Geflüchteten erlaubt sein, damit mehr als 50 Euro Bargeld abzuheben. Das hat das CDU-geführte Justizministerium auf SWR-Anfrage mitgeteilt.

Entscheiden sollen das die Behörden, die für die Auszahlung der Leistungen zuständig sind, heißt es vom Ministerium. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass die Betroffenen auch dort einkaufen können, wo keine Kartenzahlung möglich ist, zum Beispiel auf Flohmärkten oder in sozialen Einrichtungen.

Bargeld-Obergrenze soll Missbrauch verhindern

Die Bargeld-Obergrenze sollte ursprünglich verhindern, dass die Betroffenen Geld in ihre Heimatländer schicken oder damit Schleuser bezahlen. Außerdem soll sie die Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.  Inzwischen gibt es aber Urteile, die die Rechtmäßigkeit einer allgemeinen 50-Euro-Grenze in Frage stellen.

AfD: Begründung ist "hanebüchen"

Von der AfD im Landtag kommt Kritik: "Die Begründung, mehr als 50 Euro abzuheben, damit man auch an Orten ohne Kartenzahlungsmöglichkeit wie Flohmärkten bezahlen könne, ist hanebüchen", sagte der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ruben Rupp. Das geplante System sei halbherzig. "Alle Leistungen müssen auf die Bezahlkarten überwiesen werden, und eine Obergrenze von 50 Euro muss gelten", so der AfD-Politiker.

Die SPD im Land fordert, dass die Behörden aufgrund der Einführung der Bezahlkarte keine zusätzliche Arbeit haben dürfen. Zudem müsse die Landesregierung Klarheit schaffen, wann und wo sie die Bezahlkarte tatsächlich einführt. 

Bezahlkarte zuerst in Erstaufnahme-Einrichtung und zwei Landkreisen

Laut Landesjustizministerium soll die einheitliche Bezahlkarte noch in diesem Jahr erstmals zum Einsatz kommen - zunächst in einer Erstaufnahme-Einrichtung sowie in ein bis zwei Landkreisen. Welcher Kreis den Anfang machen soll, ist noch nicht bekannt. Nach und nach sollen weitere Einrichtungen und Kreise dazukommen. Einsprüche im Ausschreibungsverfahren hatte die bundesweite Einführung der Bezahlkarte verzögert. Der Dienstleister für ein Bezahlkartensystem steht seit vergangener Woche fest - die Firma Secupay aus Sachsen hat den Zuschlag bekommen.

Einzelne Landkreise in Baden-Württemberg, wie der Zollernalbkreis, setzen schon länger auf die Bezahlkarten - mit jeweils eigenen Vorgaben. Auch der Ortenaukreis hat bereits ein solches System, mit dem vor allem die Verwaltung entlastet werden sollte. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge verständigt, so auch Baden-Württemberg. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eigene Wege entschieden.

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