Der ehemalige Kapitän des Karlsruher SC Jerôme Gondorf hat im Februar sein Karriereende verkündet. Im Juli verklagte er den KSC. In einem ersten Gerichtstermin gab es keine Einigung.
Der Abschied war herzlich. Im Mai bestritt Jerôme Gondorf das letzte Heimspiel für den Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC, es war der letzte Auftritt des Kapitäns im Wildparkstadion. Zwei Monate später klagte er gegen den KSC. Er fordert Geld aus seinem Vertrag, der sich nach seiner Ansicht automatisch verlängert hat. In einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe gab es am Dienstag keine Einigung.
Vertrag zwischen Karlsruher SC und Gondorf zu ungenau?
Wie lange ist Jerôme Gondorfs Vertrag beim Karlsruher SC gültig? Diese Frage versuchte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung vergeblich zu klären. Im Mittelpunkt stand eine Klausel im Arbeitsvertrag, den der Karlsruher SC 2020 mit Gondorf abgeschlossen hatte. In der Klausel ist zwar mehrfach von einem möglichen Vertragsende zum 30. Juni 2024 die Rede. Die Formulierung ist aber offensichtlich ungenau.
Schlagabtausch per Videokonferenz vor dem Karlsruher Arbeitsgericht
Die Beteiligten waren im Gerichtssaal per Videokonferenz zugeschaltet: Ex-KSC-Kapitän Gondorf, der Geschäftsführer des Karlsruher SC Michael Becker sowie die Anwälte der beiden Seiten. Gondorfs Anwalt betonte, der Vertrag habe sich wegen der in der Klausel festgelegten erreichten Mindestanzahl von Einsätzen in der Saison 2023/24 automatisch verlängert. Damit gelte der Vertrag immer noch.
Der KSC ging offensichtlich aufgrund der Formulierungen im Vertrag und wegen des öffentlich verkündeten Karriereendes davon aus, dass der Vertrag zum 30. Juni 2024 endet. Von einer fristgerechten Kündigung des Vertrags durch den Verein war in der Verhandlung nicht die Rede.
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Vergangene Saison war Jerome Gondorf noch Kapitän des Karlsruher SC. Nach seinem Karriere-Ende hat der 36-Jährige den KSC verklagt. Der Verein hat reagiert.
Gütetermin zwischen KSC und Gondorf ist gescheitert
Der Vorsitzende Richter ließ nach dem kurzen Schlagabtausch der beiden Seiten keine Tendenz für eine mögliche Entscheidung erkennen. Ziel des Gütetermins war es, eine Einigung herbeizuführen. Diese Einigung, so der Richter, wäre jedoch mit einer Abfindung verbunden, die der KSC seinem ehemaligen Kapitän zahlen müsste. Der Verein lehnte eine solche Einigung jedoch ab.
Nun muss das Arbeitsgericht Karlsruhe in einer weiteren Sitzung am 3. Dezember entscheiden, ob Jerôme Gondorf tatsächlich Anspruch auf eine Abfindung hat oder nicht. Eine Fortsetzung des Streits in weiteren Instanzen sei nicht ausgeschlossen, so der Richter. Nach weniger als einer Stunde erklärte er den Gütetermin für gescheitert.
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Karriereende: Gondorf sprach von "Entscheidung aus tiefstem Herzen"
KSC-Geschäftsführer Becker und Gondorf selbst sagten in der Verhandlung nichts zur Sache. Der 36-jährige Fußball-Profi hatte Anfang des Jahres über eine mögliche Vertragsverlängerung mit dem Karlsruher SC verhandelt. Nach ersten Gesprächen hatte er allerdings Mitte Februar sein Karriereende verkündet. In einem Video des Vereins sprach er damals von einer Entscheidung "aus tiefstem Herzen".
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