Der U-Ausschuss will unter anderem folgende Fragen klären: Hätte die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 die Einsatzleitung übernehmen müssen oder könnte sie sogar automatisch zuständig gewesen sein? Aber auch die Aussage eines weiteren Gutachters brachte keine eindeutige Klarheit.
Menschen, Wiederaufbau und Aufarbeitung Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz - ein Überblick
Die Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat alles verändert. Nach der Flutkatastrophe haben wir zurückgeblickt auf das, was seitdem passiert ist, und wir beobachten, wie die Menschen in der Region in die Zukunft schauen.
"Übernahme der Einsatzleitung kann nicht automatisch erfolgen"
Der Sachverständige Gerd Gräff vertrat die Ansicht, dass die Einsatzleitung laut Gesetz so lange wie möglich auf der kommunalen Ebene liegen müsse. Eine Übertragung auf das Land sei nur bei einem dringenden öffentlichen Interesse möglich. "Die Übernahme der Einsatzleitung muss immer ausdrücklich erklärt werden und kann niemals automatisch erfolgen", sagte Gräff am Freitag.
So dürfe das Land einem Landrat die Einsatzleitung nur entziehen, wenn es im dringenden öffentlichen Interesse sei, sagte Gräff mit Verweis auf die Landesverfassung. Dafür müsse der Landrat beispielsweise eine Überlastung anzeigen, oder es in besonderen Fällen konkrete Anhaltspunkte für Überforderung geben.
U-Ausschuss: Aufarbeitung der Flutkatastrophe Flut-U-Ausschuss: "Einsatzleitung in Ahrweiler war überfordert"
Der damalige Landrat Jürgen Pföhler war in der Flutnacht offenbar kaum in der Einsatzzentrale im Kreis Ahrweiler. Das berichteten Mitglieder der Technischen Einsatzleitung (TEL) im Untersuchungsausschuss.
Der Übergang auf die Landesregierung und damit auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) "kann immer nur der extreme Ausnahmefall sein, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit mehr gibt, Menschen zu retten", sagte Gräff. Der Gutachter wurde von den Oppositionsabgeordneten besonders kritisch befragt, weil er bis 2020 in hoher Position im rheinland-pfälzischen Innenministerium tätig war.
Fraktionen bewerten Gutachten unterschiedlich
Nach Ansicht von CDU-Obmann Dirk Herber hat Gräff keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet. Er sei vielmehr mit dem Versuch gescheitert, "die Landesregierung aus der Verantwortung zu ziehen". Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern erklärte, ihn hätten die Rechtsausführungen von Gräff nicht überzeugt. Seiner Einschätzung nach fehlten dafür "tatsächliche Anknüpfungspunkte" im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes, so Wefelscheid.
SPD-Obmann Nico Steinbach kommt dagegen zu dem Schluss: "Das Gutachten von Herrn Gräff bestätigt sehr klar, dass die Einsatzleitung im Katastrophenfall wie der Flutnacht grundsätzlich und eindeutig bei der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegt."
Sachverständiger Grzeszick: Einsatzleitung kann auf Land übergehen
Der Sachverständige Bernd Grzeszick aus Heidelberg hatte Anfang Mai im Untersuchungsausschuss eine andere Meinung vertreten als Gräff. Grzeszick kommt zu dem Ergebnis, dass die Einsatzleitung in bestimmten Fällen automatisch auf die Landesregierung übergeht: Etwa wenn sich ein Starkregenereignis über mehrere Landkreise erstrecke, Ressourcen knapp seien und Spezialausrüstung angefordert werden müsse. Das war bei der Flutkatastrophe sicherlich der Fall.
Laut Grzeszick müssen die Behörden in solchen Situationen selbst aktiv nachforschen, wie die Sachlage ist. Sie könnten nicht darauf warten, dass die Landkreise darum bitten, die Einsatzleitung zu übernehmen. Das Innenministerium hat sich bisher stets darauf berufen, dass eine solche Bitte vom besonders betroffenen Kreis Ahrweiler nicht an das Ministerium oder die Aufsichtsdirektion ADD herangetragen worden sei. Insofern sei es auch nicht zu einer Übernahme der Einsatzleitung gekommen.
Um die Frage nach der Einsatzleitung zu klären, hat der Ausschuss den Gutachter Grzeszick für die nächste Sitzung nach der Sommerpause am 8. September noch einmal geladen. Außerdem soll dann ein dritter Sachverständiger gehört werden, der Staatsrechtler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld.
Lewentz soll erneut vor U-Ausschuss aussagen
Innenminister Roger Lewentz (SPD) soll zwei Wochen später erneut vor dem Flut-Untersuchungsausschuss aussagen. Das haben die Mitglieder beschlossen. Es soll darum gehen, welches Bild von der Lage der Innenminister und sein Ministerium zu welchen Zeitpunkt während der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 hatten. Auch Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, sollen dazu noch einmal als Zeugen befragt werden.
Minister belastet: Journalist will Aussage klarstellen
Auch ein ehemaliger Journalist vom Sender TV Mittelrhein wird noch mal geladen. Willi Willig habe sich gemeldet, um Teile seiner Aussagen vom Freitag vor einer Woche klarzustellen, weil diese missverständlich wiedergegeben worden seien, teilte der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) am Freitag mit.
Der Hochwasser-Blog für RLP Schulbetrieb im Ahrtal läuft größtenteils wieder regulär
In den von der Flutkatastrophe zerstörten Regionen in Rheinland-Pfalz läuft der Wiederaufbau. Viel ist geschafft, viel ist noch zu tun. Hier die aktuelle Lage.
Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll klären, welche Versäumnisse es bei der Flutkatastrophe Mitte Juli gab und wer dafür verantwortlich ist. Die Flut hatte in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 für verheerende Zerstörungen gesorgt, 135 Menschen starben alleine in Rheinland-Pfalz.