Der Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages zur Flutkatastrophe schaut sich die Kellerräume der Kreisverwaltung an, in denen während der Flut die Technischen Einsatzleitung arbeitete.

Gutachter im Flut-Untersuchungsausschuss

Flutkatastrophe: Frage nach Einsatzleitung weiter ungeklärt

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch

Der Untersuchungsausschuss des Landtags hat sich erneut mit der Frage befasst, wer in der Flutkatastrophe für die Einsatzleitung zuständig war. Es wurde ein weiterer Gutachter gehört.

Der U-Ausschuss will unter anderem folgende Fragen klären: Hätte die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 die Einsatzleitung übernehmen müssen oder könnte sie sogar automatisch zuständig gewesen sein? Aber auch die Aussage eines weiteren Gutachters brachte keine eindeutige Klarheit.

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"Übernahme der Einsatzleitung kann nicht automatisch erfolgen"

Der Sachverständige Gerd Gräff vertrat die Ansicht, dass die Einsatzleitung laut Gesetz so lange wie möglich auf der kommunalen Ebene liegen müsse. Eine Übertragung auf das Land sei nur bei einem dringenden öffentlichen Interesse möglich. "Die Übernahme der Einsatzleitung muss immer ausdrücklich erklärt werden und kann niemals automatisch erfolgen", sagte Gräff am Freitag.

So dürfe das Land einem Landrat die Einsatzleitung nur entziehen, wenn es im dringenden öffentlichen Interesse sei, sagte Gräff mit Verweis auf die Landesverfassung. Dafür müsse der Landrat beispielsweise eine Überlastung anzeigen, oder es in besonderen Fällen konkrete Anhaltspunkte für Überforderung geben.

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Der Übergang auf die Landesregierung und damit auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) "kann immer nur der extreme Ausnahmefall sein, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit mehr gibt, Menschen zu retten", sagte Gräff. Der Gutachter wurde von den Oppositionsabgeordneten besonders kritisch befragt, weil er bis 2020 in hoher Position im rheinland-pfälzischen Innenministerium tätig war.

Fraktionen bewerten Gutachten unterschiedlich

Nach Ansicht von CDU-Obmann Dirk Herber hat Gräff keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet. Er sei vielmehr mit dem Versuch gescheitert, "die Landesregierung aus der Verantwortung zu ziehen". Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern erklärte, ihn hätten die Rechtsausführungen von Gräff nicht überzeugt. Seiner Einschätzung nach fehlten dafür "tatsächliche Anknüpfungspunkte" im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes, so Wefelscheid.

SPD-Obmann Nico Steinbach kommt dagegen zu dem Schluss: "Das Gutachten von Herrn Gräff bestätigt sehr klar, dass die Einsatzleitung im Katastrophenfall wie der Flutnacht grundsätzlich und eindeutig bei der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegt."

Sachverständiger Grzeszick: Einsatzleitung kann auf Land übergehen

Der Sachverständige Bernd Grzeszick aus Heidelberg hatte Anfang Mai im Untersuchungsausschuss eine andere Meinung vertreten als Gräff. Grzeszick kommt zu dem Ergebnis, dass die Einsatzleitung in bestimmten Fällen automatisch auf die Landesregierung übergeht: Etwa wenn sich ein Starkregenereignis über mehrere Landkreise erstrecke, Ressourcen knapp seien und Spezialausrüstung angefordert werden müsse. Das war bei der Flutkatastrophe sicherlich der Fall.

Laut Grzeszick müssen die Behörden in solchen Situationen selbst aktiv nachforschen, wie die Sachlage ist. Sie könnten nicht darauf warten, dass die Landkreise darum bitten, die Einsatzleitung zu übernehmen. Das Innenministerium hat sich bisher stets darauf berufen, dass eine solche Bitte vom besonders betroffenen Kreis Ahrweiler nicht an das Ministerium oder die Aufsichtsdirektion ADD herangetragen worden sei. Insofern sei es auch nicht zu einer Übernahme der Einsatzleitung gekommen.

Um die Frage nach der Einsatzleitung zu klären, hat der Ausschuss den Gutachter Grzeszick für die nächste Sitzung nach der Sommerpause am 8. September noch einmal geladen. Außerdem soll dann ein dritter Sachverständiger gehört werden, der Staatsrechtler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld.

Lewentz soll erneut vor U-Ausschuss aussagen

Innenminister Roger Lewentz (SPD) soll zwei Wochen später erneut vor dem Flut-Untersuchungsausschuss aussagen. Das haben die Mitglieder beschlossen. Es soll darum gehen, welches Bild von der Lage der Innenminister und sein Ministerium zu welchen Zeitpunkt während der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 hatten. Auch Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, sollen dazu noch einmal als Zeugen befragt werden.

Minister belastet: Journalist will Aussage klarstellen

Auch ein ehemaliger Journalist vom Sender TV Mittelrhein wird noch mal geladen. Willi Willig habe sich gemeldet, um Teile seiner Aussagen vom Freitag vor einer Woche klarzustellen, weil diese missverständlich wiedergegeben worden seien, teilte der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) am Freitag mit.

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