Bei keiner anderen Wahl haben die Baden-Württemberger so viel direkten Einfluss: Am 26. Mai dürfen sie ihre Gemeinde- oder Ortschaftsräte sowie Kreisräte wählen. In 1.101 Städten und Gemeinden können die Wähler zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Für alle, die an dem Tag nicht wählen gehen können, gibt es die Briefwahl.
Wähler können ihre Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) oder sie auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). Was das genau bedeutet, wo Sie ihr Wahllokal finden und wie der Stimmzettel aussieht, erfahren Sie hier von A bis Z.