Familienvater getötet

Landgericht Wiesbaden verurteilt Raser wegen Mordes

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Stefan Schmelzer
Stefan Schmelzer ist Reporter im SWR Studio Mainz
Lucretia Gather

Der Mann war im vergangenen Jahr mit 130 Stundenkilometern durch die Wiesbadener Innenstadt gerast und hatte zwei rote Ampeln ignoriert. Bei dem Unfall starb ein 30-jähriger Familienvater.

Das Landgericht verurteilte den Raser nun zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes. In der Urteilsbegründung sagte Richterin Yasmin Kleinert, das Mordmerkmal der Heimtücke sei gegeben. Das Opfer sei arglos und wehrlos gewesen und habe keine Möglichkeit mehr gehabt, auf die Situation zu reagieren.

Folgen des Rasens in Kauf genommen

Der Angeklagte sei außerdem voll schuldfähig gewesen, er hatte weder Alkohol getrunken noch Drogen genommen. Er habe sich bewusst dafür entschieden, so schnell zu fahren und die Folgen billigend in Kauf genommen, so das Gericht. Außerdem sei er absichtlich über zwei rote Ampeln gefahren.

Die Vorsitzende Richterin hielt dem 25-Jährigen deswegen auch unter anderem Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Er hat den Kick gesucht!

Mehrere Menschen bei dem Unfall verletzt

Der Raser war im Herbst vergangenen Jahres an einer Kreuzung in der Innenstadt von Wiesbaden mit dem Unfallopfer zusammengeprallt. Durch den Aufprall war der Familienvater aus seinem Auto geschleudert worden. Er war nicht angeschnallt und wurde so schwer verletzt, dass er am nächsten Tag starb. Auch im Auto des Rasers hatten vier weitere Menschen gesessen, obwohl der Wagen nur für vier Personen zugelassen war. Alle Insassen wurden schwer verletzt. Darunter auch ein sechsjähriger Junge. Während der Fahrt saß er auf der Mittelkonsole des Autos. Das Kind wurde beim Aufprall gegen die Frontscheibe geschleudert.

Nach dem tödlichen Raserunfall in Wiesbaden wurde Angeklagte wegen Mordes verurteilt.
Nach dem tödlichen Raserunfall in Wiesbaden wurde der Angeklagte wegen Mordes verurteilt.

Keine Regung beim Angeklagten vor Gericht

Der Angeklagte wirkte bei der Verkündung des Urteils unbeteiligt. Einige Angehörige des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, weinten immer wieder während der Verhandlung. Sie hatten während des Prozesses auch in den vergangenen Monaten immer wieder emotional reagiert. Zwei Angehörige des verunglückten Familienvaters mussten an einem Prozesstag den Gerichtssaal weinend verlassen, als die Polizei Videos des Unfalls zeigte.

Eine Verkehrsüberwachungskamera hatte den Unfall aufgenommen. Deutlich zu sehen waren darauf der Aufprall, Funken und Rauch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

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