Bestechlichkeit und Untreue

Urteil gegen Oppenheimer Ex-Bürgermeister Held rechtskräftig

Stand
Autor/in
Ilona Hartmann
SWR-Autorin Ilona Hartmann

Im Dezember 2021 hatte das Landgericht Mainz Marcus Held (SPD) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt ist dieses juristische Kapitel beendet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Das Urteil des Landgerichts Mainz im Prozess um dubiose Immobiliengeschäfte in Oppenheim (Kreis Mainz-Bingen) gegen den früheren SPD-Bürgermeister Marcus Held lautete damals: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten.

Held wollte das nicht akzeptieren und legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Doch die wurde jetzt abgewiesen. Es habe keine Rechtsfehler im Urteil gegen Held gegeben, so das Gericht in seiner schriftlichen Begründung.

Stadt Oppenheim fordert jetzt 170.000 Euro von Held

Nachdem das Urteil gegen Held rechtskräftig ist, fordert die Stadt Oppenheim von ihrem ehemaligen Bürgermeister Geld. Dabei geht es unter anderem um eine Summe von 170.000 Euro.

Marcus Held hatte vor Jahren für die Stadt Oppenheim Grundstücke für ein Baugebiet gekauft. Dazu hatte er einen Steuerberater beauftragt, der als Makler auftrat. Der Makler verdiente laut Gericht an den Grundstücksvermittlungen mehr als 200.000 Euro und spendete 17.600 Euro an die SPD Oppenheim. Mit dem Geld soll Held seinen Bundestagswahlkampf finanziert haben.

Diese Maklercourtage möchte die Stadt Oppenheim zurück haben, so Silke Rautenberg, die aktuelle Bürgermeisterin von Oppenheim. Ein Anwalt sei bereits beauftragt und der Stadtrat informiert. Darüber hinaus gebe es weitere Forderungen gegen Held. Dazu wollte die Bürgermeisterin aber nicht ins Detail gehen.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Makler wegen Bestechung wurde zwischenzeitlich gegen eine Geldstrafe eingestellt.

Held behält seine Pensionsansprüche zum Teil

Obwohl Held rechtskräftig verurteilt ist, behält er seine Pensionsansprüche aus der Zeit als Bundestagsabgeordneter. Das geht aus einer Antwort auf eine SWR-Anfrage beim Deutschen Bundestag hervor.

Demnach verlieren Bundestagsabgeordnete ihre Pensionsansprüche, wenn sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Allerdings gelten laut Strafgesetzbuch Untreue und Bestechlichkeit nicht als Verbrechen sondern als Vergehen. Seine Pensionsansprüche als Oppenheimer Bürgermeister sind aber weg, hier gilt Landesrecht.