Vor dem Landgericht in Mainz muss sich ein Mann verantworten, der seine Frau mit einer Mullbinde stranguliert haben soll. Die Frau starb später im Krankenhaus.

Prozess am Landgericht

Mann soll in Mainz Frau mit Mullbinde erdrosselt haben

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Sabine Steinbrecher
Sabine Steinbrecher ist Reporterin im SWR Studio Mainz
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz
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Katja Jorwitz
SWR4 Moderatorin Katja Jorwitz

Das Opfer war 47 Jahre alt und Mutter von drei Kindern. Ihr Ehemann soll sie im Streit mit einer Mullbinde getötet haben. Jetzt steht er wegen Totschlags vor dem Mainzer Landgericht.

"Ich habe meine Frau getötet", diese Worte waren am ersten Prozesstag im Mainzer Landgericht auf einer Audioaufnahme zu hören. Es waren die Worte des 54-jährigen Angeklagten - aufgenommen, als er im August vergangenen Jahres weinend und schreiend den Rettungsdienst alarmierte.

Streit eskaliert in gemeinsamer Wohnung

Zuvor soll er seine 47-jährige Ehefrau mit einer Mullbinde stranguliert haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebte das Ehepaar mit seinen zwei Söhnen und einer Tochter in der Mainzer Neustadt. Am Tattag im August 2023 soll der Angeklagte sich unter anderem darüber geärgert haben, dass seine Frau eine Frage beantwortete, die er einem seiner Söhne gestellt hatte.

Lebenserhaltende Geräte wurden abgestellt

Als die Kinder die Wohnung verlassen hatten, soll der Angeklagte seiner Frau die Mullbinde um den Hals gelegt und zugezogen haben, bis sie nicht mehr atmete. Ein Notarzt konnte die Frau zwar wiederbeleben, allerdings kam sie nicht mehr zu Bewusstsein. Sie wurde einen Monat später vom Beatmungsgerät getrennt und starb.

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Sohn wollte Mutter rächen und Vater töten

Vor Gericht berichteten Polizisten, wie emotional die Situation war, als die Söhne im Teenageralter am Tatort eintrafen. Diese seien auf den Vater losgegangen und wollten die Mutter rächen. Einer der beiden soll versucht haben, einem Polizisten die Waffe zu entreißen. Einer der Jungen habe auch gebrüllt, dass sein Vater seine Mutter schlage, seit er klein war.

Familie wegen häuslicher Gewalt polizeibekannt

Offenbar gab es in der Familie immer wieder handgreifliche Auseinandersetzungen. Die gipfelten in einem Vorfall im Jahr 2017.

Damals hatte er sich abends mit seiner 14-jährigen Tochter unterhalten. Als die Mutter angemerkte, dass Mädchen ins Bett gehen müsste, weil es spät sei, rastete der Angeklagte aus.

Er stieß sie zu Boden und trat mehrfach mit dem Fuß auf ihr Gesicht ein. Der Angeklagte zertrümmerte damals das Gesicht seiner Frau. Ihre Wangenknochen waren gebrochen. Sie wurde wochenlang in der Mainzer Universitätsmedizin behandelt und bekam das Gesicht mit Platten rekonstruiert.

Der Mann wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In einem Berufungsverfahren milderte das Gericht die Strafe auf eine zweijährige Bewährungsstrafe ab. Die drei Kinder und seine Ehefrau baten das Gericht darum, weil die Kinder ihren Vater so vermissen würden.

Bewährungshelferin und Therapeutin bekamen vom Martyrium nichts mit

Die Bewährungshelferin des Mannes sagte am zweiten Prozesstag, dass sie davon ausgegangen war, dass das Paar seit 2017 getrennt lebt. Der Mann wohnte offensichtlich nur wenige Wochen bei einem Freund, zog dann aber wieder zu seiner Frau und den Kindern in die gemeinsame Wohnung zurück. Da er sich bei den Behörden unter der Adresse des Freundes angemeldet hatte, fiel ihr nicht auf, dass er wieder bei seiner Familie lebte.

Auch einem Aktenvermerk eines Kollegen schenkte sie wohl keine Beachtung. Laut Richter hatte ihr Kollege von einem Anti-Aggressions-Training abgeraten, da der Mann seine Schuld an den schweren Verletzungen seiner Frau abstritt. Auf die Frage des Richters, ob die Bewährungshelferin darüber mit dem Angeklagten gesprochen habe, sagte sie nichts mehr vor Gericht.

Auch die Therapeutin der Frau dachte, das Ehepaar lebe nach dem Vorfall 2017 getrennt. Ihr sei nicht aufgefallen, dass die Frau weiterhin geschlagen werde. Von dem Tod der Frau habe sie erst aus der Presse erfahren.

Nachbarinnen wussten von Schlägen und Terror

Mit zwei Nachbarinnen in dem Wohnhaus hatte die 47-jährige Frau offenbar sehr guten Kontakt. Beide erzählten am zweiten Prozesstag, dass die Frau nur zu ihnen kommen durfte, wenn der Angeklagte bei der Arbeit war. Beide sagten aus, dass sie immer wieder mitbekommen hätten, dass der Mann die Frau schlägt und unterdrückt.

Sie habe keine Kontakte nach außen pflegen dürfen, Fitnessstudio oder Schwimmbad habe er ihr verboten. Obwohl sie lieber Arabisch sprach, durfte sie im Beisein ihres Mannes nur Kurdisch sprechen. Eine Nachbarin habe sie gebeten, sofort die Polizei zu rufen, wenn sie etwas Lautes aus der Wohnung hören würde.

Sie hatte ständig Angst vor ihrem Mann und sich nicht getraut, sich zu wehren.

Frau hatte Schuldgefühle, wenn Angeklagter sie schlug

Laut den Nachbarinnen hatte die 47-Jährige immer gesagt, dass sie als Frau ihrem Mann gehorchen müsse. Sie hätten oft mit ihr diskutiert, dass sie sich wehren solle, wenn er sie terrorisiert. Die 47-Jährige habe aber immer gesagt, schon ihre Mutter habe ihr beigebracht, dass der Mann immer Recht habe und wenn der Mann eine Frau schlägt, sei die Frau schuld.

Der Mann soll außerdem gedroht haben, den Bruder der Frau im Irak zu töten, falls sie sich scheiden lässt. Die Nachbarinnen sagten übereinstimmend vor Gericht, dass die Frau zu viel Angst hatte, um sich gegen den Angeklagten zu wehren.

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