Im Prozess um die tödliche Messerattacke in einer Unterkunft für Obdachlose in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) hat das Landgericht Heidelberg den Täter für schuldunfähig erklärt. Das Gericht entschied, dass der Mann künftig in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird - unbefristet. Der 41-Jährige hat einen 63-Jährigen in einer Unterkunft für Obdachlose in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) mit mehreren Messerstichen erstochen. Die beiden Männer hatten sich dort ein Zimmer geteilt.
Mitbewohner in Walldorf wegen Lärm getötet?
Der 41-Jährige hatte seinen Mitbewohner nachts getötet, weil er sich in seiner Ruhe gestört fühlte. Das hatte die Polizei ermittelt. Die Ruhestörung soll den Beschuldigten dazu gebracht haben, seinen Mitbewohner anzugreifen und mit dem Messer auf ihn einzustechen.
Anlass: Nächtliche Ruhestörung? Mitbewohner in Walldorf getötet - 40-Jähriger festgenommen
Ein 40-Jähriger soll seinen Mitbewohner in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) mit mehreren Messerstichen getötet haben. Offenbar fühlte er sich von Lärm gestört. Er wurde festgenommen.
Öffentlichkeit war vom Prozess in Heidelberg ausgeschlossen
Die Strafkammer hatte 18 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Der Angeklagte leidet an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Wegen seiner Krankheitsgeschichte war die Öffentlichkeit vom Prozess am Landgericht Heidelberg ausgeschlossen.