Einbruch – was tun? Eine junge Frau von hinten gesehen steht nach einem Einbruch in einer verwüsteten Wohnung und greift sich mit beiden Händen an den Kopf. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, imageBROKER | Jochen Tack)

Einbruch – was tun danach?

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AUTOR/IN
Wulf Piella

Was mache ich, wenn bei mir eingebrochen wird? Nach einem Einbruch sind vor allem ein kühler Kopf und richtiges Verhalten gefragt. Unsere Liste hilft Ihnen, sich Schritt für Schritt zu überlegen, was jetzt zu tun ist. Mit einer Sache sollten Sie aber nicht warten.

Wann muss ich einen Einbruch melden?

Manchmal kommt der Verdacht schon frühzeitig: Man kommt nach Hause und hat schon von draußen das Gefühl, dass irgendwas nicht stimmt. In diesem Fall betreten Sie die Wohnung oder das Haus erst gar nicht, sondern rufen Sie in einem ersten Schritt sofort die Polizei unter der Nummer 110. Der oder die Einbrecher könnte(n) sogar noch im Haus sein. Die Polizei wird sich den Tatort anschauen und eventuelle Spuren der Täter aufnehmen.

Einbruch – was tun? Ein Polizist begutachtet den Schaden nach einem Einbruch und misst mit einem Zollstock etwas an einer beschädigten Tür nach. (Foto: IMAGO, biky)
Die Polizei nimmt die Schäden nach einem Einbruch auf.

Schaden der Hausratversicherung melden

Den Einbruch sollten Sie außerdem so schnell wie möglich Ihrer Hausratversicherung melden, damit diese schon mal Bescheid weiß. Das machen Sie idealerweise schon am Tag des Einbruchs und das geht bei vielen Versicherungen telefonisch oder auch online. Alles Weitere können Sie später in Ruhe nachreichen.

Einen Nachbarn oder Freund zu Hilfe rufen

Bevor Sie in hektische Aktivitäten verfallen: Rufen Sie als nächstes einen Nachbarn oder ein/e Freund*in an, der/die Ihnen hilft in Ruhe zu überlegen, was zu tun ist. Sie sind dafür im ersten Schock wahrscheinlich viel zu aufgeregt. Am besten jemanden, der Ihnen nicht zu nahe steht, da derjenige sonst ebenfalls zu aufgewühlt sein könnte und Ihnen keine große Hilfe ist. Da ein Einbruch in das eigene Zuhause emotional stark belastend sein kann, sollten Sie eventuell auch psychologische Betreuung in Anspruch nehmen.

Am Tatort alles so lassen, wie es ist

Damit die Polizei Spuren der Einbrecher aufnehmen und die Täter ermitteln kann, sollten Sie am Tatort nichts verändern. Also nicht aufräumen, keine Spuren beseitigen und die Wohnung oder das Haus am besten erst wieder betreten, wenn die Polizei Ihnen das gestattet.

Stehlgutliste ohne Belege erstellen

Wenn Sie den Tatort betreten dürfen, sollten Sie sich als erstes in Ruhe umschauen und überlegen, ob und was gestohlen wurde sowie eine Liste der entwendeten Gegenstände machen. Diese sogenannte Stehlgutliste ohne Belege brauchen Polizei und Versicherung als Nachweis.

Fotos von den Schäden machen

Bevor Sie in der Wohnung aufräumen, sollten Sie unbedingt Fotos von den Schäden machen. Das können Einbruchspuren sein, Aufnahmen der beschädigten Gegenstände sowie vom allgemeinen Zustand der Wohnung bzw. des Hauses. Diese Fotos können auch wichtig sein, wenn Ihre Versicherung die Schäden erstatten soll.

Einbruch – was tun? Eine Frau macht nach einem Einbruch in einer Wohnung Fotos von den Schäden. (Foto: IMAGO, Westend61)
Einbruch – was tun? Nicht aufräumen, sondern Fotos von den Schäden machen.

Einbruch – wann zahlt die Versicherung?

Damit Sie nach einem Einbruch Diebstahl und Schaden bei Ihrer Hausratversicherung geltend machen können, müssen Sie möglicherweise eine polizeiliche Anzeige aufgeben. Das Melden des Einbruchs reicht Ihrer Versicherung unter Umständen nicht aus. Von der Polizei sollten Sie sich dann eine Bestätigung der Anzeige mit dem dazugehörigen Aktenzeichen geben lassen.

Smartphone und Personalausweis sperren lassen

Wenn bei dem Einbruch Ihr Smartphone gestohlen wurde, sollten Sie so schnell wie möglich die SIM-Karte sperren lassen. Das machen Sie am besten direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter. War auch der Personalausweis dabei, geben Sie dem für Sie zuständigen Bürgerbüro oder der Gemeindeverwaltung Bescheid. Ist bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert, rufen Sie den Sperr-Notruf unter der Telefonnummer 116 116 an. Hier können Sie ggfs. auch Ihre Kreditkarte, EC-Karte oder andere Karten sperren lassen.

Die Polizei benötigt außerdem die IMEI-Nummer Ihres Smartphones. Diese finden Sie meist im Einstellungsmenü des Geräts oder wird angezeigt, wenn Sie die Tastenkombination *#06# in das Tastenfeld des Telefons eingeben.

Wichtige Dokumente griffbereit haben, sichern und wiederbeschaffen

Für plötzliche Notsituationen wie Hochwasser oder Feuer sollte man wichtige Dokumente griffbereit haben. Wir geben Tipps, welche Dokumente wichtig sind und wie Sie sie sichern.

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Einbruch Vermieter und Hausverwaltung melden

Als Mieter sollten Sie auf jeden Fall den Einbruch Ihrem Vermieter melden. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, kann es Sinn machen, die Hausverwaltung zu informieren. Das kann eventuell dazu führen, dass die Eigentümergemeinschaft sich auf weitere Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnungen im Haus einigt.

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Einbruchschutz: Was schreckt Einbrecher wirklich ab?

Am besten ist es natürlich, es wird erst gar nicht bei Ihnen eingebrochen. Damit das nicht vorkommt, können Sie sich mit "smarter" Technik schützen wie zum Beispiel Überwachungskameras für zu Hause, aber auch mit verschiedenen Tricks, die Ihre Anwesenheit in der Wohnung vortäuschen. Außerdem bietet die Polizei eine Beratung zum Thema Einbruchschutz bei Ihnen zu Hause an. Dabei geht es auch um Fragen wie: Warum und wann brechen Einbrecher ein?

Leider gibt es neben Einbruch noch einige andere Möglichkeiten an Ihre Wertsachen und vor allem Ihr Geld zu kommen. Taschendiebe zum Beispiel oder auch Betrüger. Eine beliebte Masche ist da der Enkeltrick.

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