Nach tödlichem Unfall auf A5 Muss Raser doch ins Gefängnis? Anklage legt Rechtsmittel gegen Urteil ein
Mit mehr als 200 Stundenkilometern ist er über die A5 gebrettert und hat dabei einen anderen Fahrer in den Tod gerissen. Dafür muss der Unfallverursacher nicht ins Gefängnis. Die Anklage will das Urteil nicht akzeptieren.