Die Entscheidungen des Rundfunkrats zu ARD.de und planet-schule.de sind der Abschluss der jüngsten Dreistufentest-Verfahren. Was ist Ihre Bilanz?
Vor wenigen Tagen hat das für die Rechtsaufsicht über unsere Verfahren zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg sein „OK“ zu unserer Genehmigung von SWR-Telemedien gegeben. Das ist, so meine ich, ein wichtiger Schritt für den SWR und eine schöne Bestätigung für die Arbeit aller Beteiligten. Unsere Entscheidungen zu ARD.de und planet-schule.de gehen jetzt ebenfalls in die rechtsaufsichtliche Prüfung. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Für eine endgültige Bilanz ist es also noch etwas zu früh. Was man heute aber sagen kann, ist: Wir haben alle drei Verfahren wie geplant erfolgreich abgeschlossen.
Diese Dreistufentest-Verfahren sind ein gesetzlich genau vorgeschriebener sehr aufwändiger Prozess. Hierzu waren viele zusätzliche Sitzungen erforderlich: In der eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppe Dreistufentest, im zuständigen Ausschuss Recht und Technik und natürlich im Rundfunkrat. Sollten im Zuge des immer schneller stattfindenden digitalen Wandels solche Genehmigungsverfahren häufiger als bisher notwendig werden, sollte man deshalb dringend überlegen, ob der damit verbundene Genehmigungsaufwand auch im Sinne der schnelleren Reaktionsfähigkeit nicht etwas vereinfacht werden könnte.
Im Ergebnis bleibt jedenfalls festzuhalten: Sowohl die verstärkte Präsenz auf Drittplattformen, wie die geänderten Verweildauern, als auch die Möglichkeit, Video- und Audiobeiträge ausschließlich digital zu verbreiten, sind unverzichtbare Grundlagen, um den geänderten Nutzungsbedürfnissen und -gewohnheiten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler besser gerecht zu werden. Der Rundfunkrat ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Änderungen vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.
Was hatte der Rundfunkrat im Rahmen des Dreistufentests zu tun?
Das Dreistufentest-Verfahren ist ein gesetzlich genau vorgeschriebenes umfangreiches Genehmigungsverfahren für neue oder geänderte Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei ist zu prüfen, erstens, ob die wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, zweitens, in welchem Umfang sie in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und schließlich drittens, welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Um die Auswirkungen der Telemedienänderungskonzepte auf alle jeweils relevanten Märkte zu prüfen, hat der Rundfunkrat Gutachten in Auftrag gegeben. Außerdem waren die eingegangenen Stellungnahmen Dritter auszuwerten und die Ausführungen des Intendanten zu prüfen. Bei ARD.de wurden die Stellungnahmen der Rundfunkräte der weiteren ARD-Sender und des ARD-Programmbeirats, bei planet-schule.de das Votum des WDR-Rundfunkrats, in die Beratungen einbezogen. Der SWR hat ja die Federführung bei diesen gemeinschaftlichen Angeboten.
Wird der Rundfunkrat die dynamische Entwicklung bei den digitalen Medien weiter beobachten?
Ja, der Rundfunkrat hat seine Entscheidungen zur Genehmigung der Telemedienänderungskonzepte zu diesem Zweck ausdrücklich mit Aufgaben für eine permanente Telemedienkontrolle verbunden. Das heißt, der Rundfunkrat plant einen regelmäßigen Check, wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden und welche Kosten damit zusammenhängen. Auch Aspekte wie Qualitätskriterien, das Community-Management oder der Einfluss von Algorithmen können dabei eine Rolle spielen.