Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat ist das offizielle Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums im Interesse der Eltern. Er berät in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher. So kann er dem Ministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Ministerium unterrichtet den Landeselternbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte.