Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Seine Mitglieder werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind die öffentliche Diskussion der unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung, die Wahl der/des Ministerpräsidentin/en und die Bestätigung der Landesregierung, die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung sowie die Festlegung des Landeshaushalts und die Landesgesetzgebung.