Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreter:innen des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen den:die Ministerpräsident:in, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreter:innen nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.