Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist die exekutive Gewalt des Landes Rheinland-Pfalz. Ihre Zusammensetzung und Aufgabenbereiche werden in der Verfassung für Rheinland-Pfalz festgelegt. Vorsitzender der Landesregierung ist der*die Ministerpräsident*in, der*dem die wichtigsten Kompetenzen zukommen: Ernennung und Entlassung der Regierungsmitglieder, Beamten und Richter, Abschluss von Staatsverträgen, das Gnadenrecht, sowie die Richtlinienkompetenz.