In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz öffnen die Freibäder. Nicht alle – und unter Auflagen. Doch wie sieht es im Wasser und auf der Liegewiese mit dem Infektionsrisiko aus?
Sommer ist Badezeit. Nach langersehntem Warten dürfen Badeseen und Freibäder ihre Tore öffnen – vorausgesetzt die Sieben-Tage-Inzidenz liegt an fünf Tagen infolge unter 100. In Rheinland-Pfalz gilt diese Regelung seit dem 2. Juni – in Baden-Württemberg schon seit Mitte Mai . Auch Hallen- und Spaßbäder dürfen in Baden-Württemberg vielerorts seit Anfang Juni wieder öffnen. In Rheinland-Pfalz soll es heute so weit sein. Dabei ist einiges zu beachten:
Zwanzig Quadratmeter soll jeder Besucher zur Verfügung haben. Maximal die Hälfte der Besucherkapazität dürfen die Bäder daher empfangen. Besucher müssen außerdem einen negativen Schnelltest, Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Aber: Gibt es beim Baden überhaupt ein erhöhtes Infektionsrisiko für Covid-19? Und wenn ja, wo?
Keine erhöhte Gefahr im Schwimmbecken
Georg-Christian Zinn, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, winkt ab. Das neuartige Coronavirus könne übers Schwimmbadwasser nicht übertragen werden – zum Beispiel wegen des Chlors im Wasser.
Dieser Meinung ist auch der Arzt und SWR Journalist Lothar Zimmermann. Die Gefahr, sich im Wasser anzustecken, sei "praktisch null", so Zimmermann.
Worauf muss ich achten?
Zur besseren Kontrolle der Besucherzahlen und um dichtes Gedränge vor den Toren der Bäder zu vermeiden, sind Reservierung und Ticketkauf vielerorts online möglich – teilweise sogar verpflichtend.
Ganz spontan baden gehen ist diesen Sommer also nicht drin. Schon allein, weil jeder Badegast einen Nachweis über Covid-19-Impfung, -Genesung oder einen negativen Test mitbringen muss. Viele Freibäder haben deshalb vorübergehend Corona-Teststationen vor ihren Toren aufgestellt. Sollte trotzdem eine infizierte Person das Schwimmbad betreten, helfen die verpflichtenden Kontaktangaben dabei, Infektionsketten nachzuvollziehen.
Schwimmbäder müssen strenge Corona Regeln einhalten
Vorgeschriebene Besucherzahlen sorgen in Hallen- und Freibädern für ausreichend Platz. Den gilt es zu nutzen. Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von 1,5 Metern gelten also auch in Freibädern. Diese Regeln gelten sowohl im Wasser als auch im Bereich des Eingangs und auf den Liegewiesen.
Eine Maskenpflicht herrscht überall da, wo Maskentragen möglich ist. Das soll dem größeren Infektionsrisiko beim Anstehen an der Kasse oder im Umkleidebereich zusätzlich entgegenwirken. Die Bereiche, in denen eine Maske zu tragen ist, werden in der Regel von vielen Schwimmbädern ausgewiesen.
Innenduschen und Umkleidekabinen bleiben dennoch vielerorts gesperrt. Besucher werden dazu angehalten, zu Hause zu duschen.
Ansteckungsgefahr für Covid-19 im Spielbecken?
Möglicherweise lauert eine der größten Ansteckungsgefahren im wilden Plantschen und Herumbalgen der Kinder, sagt auch Georg-Christian Zinn:
Auf Rutschspaß muss in den meisten Bädern zwar nicht nicht mehr verzichtet werden. Aber auch hier gilt: Sowohl beim Anstehen, als auch beim Rutschen ist der Sicherheitsabstand zu Fremden einzuhalten.
Ansteckungsrisiko ist auch in Hallenbädern nicht erhöht
Das Ansteckungsrisiko ist auch in Hallenbädern nicht größer als in anderen Räumen, solange die Hygieneregeln eingehalten werden. Einen Unterschied zum Freibad gibt es aber schon. Hallenbäder sind geschlossene Räume. Das bedeutet, wenn dort ein Infizierter hustet, können die Aerosole relativ lange herumschweben. Im Freibad wird das durch die Frischluft und den Wind rasch verdünnt.
Auch Baggerseen können wieder öffnen
In natürlichen Gewässern gibt es zwar kein Chlor, das das Virus abtötet. Aber die Virusmenge wird umso stärker verdünnt. Solange sich nicht zu viele Menschen tummeln, ist die Infektionsgefahr also auch hier gering. Und selbst in naturnahen Schwimmbecken gibt es laut Experten kein höheres Risiko als an Land.
Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie einen See zum Baden freigibt
Aber auch für das Baden in Flüssen oder Seen gelten die jeweils länderspezifischen Vorschriften, die in der jeweiligen Kommune vielleicht noch einmal anders gehandhabt werden. Im Zweifelsfall also lieber bei den zuständigen Behörden vor Ort erkundigen.