Wahlberichterstattung ist für die Journalistinnen und Journalisten des SWR immer eine besondere Herausforderung. Zum einen haben sie den Auftrag, das Publikum umfassend zu informieren, damit es sich seine Meinung bilden und eine möglichst fundierte Wahlentscheidung treffen kann. Und natürlich muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dabei immer ausgewogen und unparteiisch berichten. Die Auswahl der Themen, über die er berichtet, ist einzig und allein der Entscheidung der Redaktionen vorbehalten. Sie entscheiden nach journalistischen Grundsätzen, welche Themen für das Publikum des SWR besonders relevant sind. Das ist durch die Rundfunkfreiheit in Art. 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert.