Öffentlich-rechtlich – das heißt im Wortsinn: offen zugänglich für alle, also auch für Menschen mit Behinderungen, die uns besuchen, unsere Angebote verfolgen oder im SWR arbeiten.
Alle Gebäude verfügen über Rampen, Rollstuhllifte, barrierefreie Zugänge und teilweise Orientierungshilfen für Personen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen. Für Mitarbeitende mit Behinderungen gibt es Programme zur speziellen Gestaltung des Arbeitsplatzes, um den Anforderungen der Beschäftigten individuell gerecht zu werden. Ihre Interessen werden von drei Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrgenommen.
Um hörgeschädigten Zuschauenden die Chance zu bieten, aktuelle Sendungen im SWR Fernsehen zu verfolgen, werden diese untertitelt. Ein weiterer wichtiger Punkt: die Barrierefreiheit auf den Seiten von SWR.de. Hier möchten wir Maßstäbe setzen. Wir verzichten zum Beispiel auf Tabellen, die von den sogenannten Screenreadern – speziellen Programmen für sehbehinderte Menschen – nicht vorgelesen werden können. Das sind Maßnahmen, die den Zugang entscheidend erleichtern. Weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Beauftragter für Barrierefreiheit:
Philip Klenk
Telefon 0711 929 11449
philip.klenk@SWR.de