Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Programmrecht über das Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht.
Für die ARD hat das SWR Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht, das Junge Angebot „funk“ von ARD und ZDF und den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inne. Im Justitiariat steht nun ein Führungswechsel an: Nach 22 Jahren geht Gründungsjustitiar Hermann Eicher in den Ruhestand. SWR-Intendant Kai Gniffke löst sein Versprechen ein, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und installiert mit dem ersten Top-Sharing-Modell in der SWR-Geschäftsleitung und damit auf der obersten Führungsebene einer ARD-Anstalt gleichzeitig ein innovatives Arbeitsmodell.
SWR-Justitiariat zukünftig mit Doppelspitze
Die zwei promovierten Juristinnen Alexandra Köth und Katrin Neukamm sind das neue Führungsduo im SWR Justitiariat. Sie übernehmen am 1. September 2020 gemeinsam für fünf Jahre die Leitung des SWR Justitiariats und folgen damit auf Hermann Eicher, der in den Ruhestand geht. Der Verwaltungsrat hatte im März 2020 dem Vorschlag von Intendant Kai Gniffke zugestimmt.
Alexandra Köth ist seit über 15 Jahren erfolgreich im Justitiariat des SWR tätig, Katrin Neukamm leitet aktuell die Abteilung Programmwirtschaft und Personal in der Programmdirektion NRW, Wissen und Kultur beim WDR. Intendant Kai Gniffke: „Mit Frau Dr. Köth und Frau Dr. Neukamm bringen sich zwei Topmanagerinnen als erfolgversprechendes Führungstandem in die SWR Geschäftsleitung ein. Damit setzen wir ein Zeichen für innovatives, zeitgemäßes Führen im SWR und in der ARD und einen neuen Impuls auf höchster Führungsebene. Ich freue mich, das neue Team ab Sommer in der Geschäftsleitung zu begrüßen.“
125. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit beim SWR
Unter dem Titel „Datenschutz und Medienrecht: Komplementarität, Konkurrenz und Rivalität“ wurde die 125. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit e.V. vom SWR Justitiariat in Mainz Anfang Juli 2019 ausgerichtet. Unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Matthias Cornils diskutierten zwei Tage lang Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen das Verhältnis von unionsgeprägtem Datenschutzrecht und im Wesentlichen mitgliedstaatlicher Bestimmungsmacht unterliegendem Äußerungs- und Medienrecht.
Referenten waren Prof. Dr. Martin Nettesheim, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, und Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht sowie Medien- und Datenschutzrecht an der Technischen Universität Dresden.
Soforthilfen für Musikverlage auf Initiative des SWR
Für viele Musiker und Musikverlage hat die Corona-Krise riesige Verluste gebracht, weil alle Konzerte und Veranstaltungen abgesagt wurden. Auch Konzerte der Rundfunkorchester konnten wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden, damit verloren Musikverlage und Urheber entscheidende Einnahmen: Um die Verluste abzumildern, haben sich ARD und Deutschlandradio mit dem Deutschen Musikverleger-Verband über Soforthilfen geeinigt. Dazu wurde eine 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so modifiziert, dass Zahlungsströme nicht abbrechen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020 und ist auf ein Jahr befristet. Damit bekommen Musikverlage, Urheberinnen und Urheber trotz der Absagen ihr Geld, erläuterte ARD-Verhandlungsführer Peter Wiechmann aus dem SWR Justitiariat. Der Musikverleger-Verband sprach von einem wichtigen Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen Musikverlage sehr schwierigen Situation.