Gemeinsam neue Wege gehen für Qualitätsangebote für junge Menschen: Der SWR hat dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Kooperation bei dem jungen Nachrichtenangebot NEWSZONE angeboten.
SWR Intendant Kai Gniffke:
"Wir möchten der Generation, die in den kommenden Jahrzehnten Verantwortung übernimmt, ein verlässliches Nachrichtenangebot machen und reichen den Verlagen dazu die Hand. Deshalb schlägt der SWR den Verlagshäusern im BDZV eine Zusammenarbeit bei Nachrichten für junge Zielgruppen vor.”
Beispiele für Kooperationen gibt es bereits
Der SWR und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hatten sich am 11. September 2023 im Rahmen der Schlichtung mit der NEWSZONE-App in der Version vom 14. April 2022 befasst. Bei dem Termin stellte der SWR verschiedene Kooperationsmodelle vor, die weiterhin den Ansatz verfolgen, ein Nachrichtenangebot für eine junge Zielgruppe zwischen 16 bis 25 Jahre anzubieten.
Beispiele für Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Medienhäusern und Verlagen gibt es bereits: so etwa das Politik-Format “represent” bei funk mit ZEIT Online als Koproduzent sowie das funk-Format zu Wirtschaftsthemen “Was kostet die Welt?”, das von der FAZ für funk entwickelt und realisiert wurde. Funk ist das gemeinsame Angebot für junge Menschen von ARD und ZDF.
Schlichtungsverfahren wird als abgeschlossen betrachtet
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens wurden - wie in der vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzung - Fragen der Genehmigungsbedürftigkeit und Auslegungsfragen zur Beurteilung der Presseähnlichkeit der NEWSZONE-App in der Version vom 14. April 2022 diskutiert.
Es konnte - trotz des schon im Prozessverlauf signalisierten Entgegenkommens des SWR - bedauerlicherweise keine Einigkeit zu den diskutierten Rechtsfragen dieser Version erzielt werden. Dennoch betrachten der SWR und die Verleger das eingeleitete Schlichtungsverfahren als abgeschlossen. Der SWR wird nun seinerseits prüfen, in welchem zeitlichen Horizont die NEWSZONE-App wieder veröffentlicht werden soll. Hinsichtlich der angesprochenen Kooperationsmöglichkeiten gehen Vertreter des SWR und der Verlage in einen vertieften Austausch.
Zum Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte mit seinem Urteil vom 28. Juni 2023 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart aus dem Oktober 2022 aufgehoben und die Anträge der klagenden Verlage als derzeit unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass vor der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens eine Schlichtung auf der Grundlage der zwischen dem BDZV und der ARD geschlossenen Schlichtungsvereinbarung vom 24. Juni 2019 hätte durchgeführt werden müssen.
Der SWR hat vor diesem Hintergrund die NEWSZONE-App bislang nicht wieder online gestellt, um einen konstruktiven Austausch zu ermöglichen. Inhalte von NEWSZONE sind aber weiterhin über DASDING.de oder auch auf Drittplattformen verfügbar.
Das seit 2019 gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren dient dazu, Fälle von unterschiedlicher Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Telemedienauftrags zwischen den Spitzenverbänden der Presse und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu behandeln.
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