Neues Gesetz soll Hinweisgeber schützen

Hinweisgebersystem im SWR

Meldung schwerwiegender Verstöße

Stand

Etwaiges Fehlverhalten von SWR Mitarbeitenden oder Führungskräften muss frühzeitig erkannt werden, damit auf mögliche oder begangene Verstöße zeitnah und angemessen reagiert werden kann. Über das SWR Hinweisgebersystem können schwerwiegende Verstöße vertraulich über einen der unten genannten Kanäle gemeldet werden.

Von der Hinweisgeberstelle werden insbesondere folgende schwerwiegende Verstöße bearbeitet:

  • Verletzungen der Menschen- und/ oder Grundrechte (inkl. Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Gefahr für Leib und Leben)
  • Verstöße gegen das Medien- und Rundfunkrecht sowie das Urheberrecht
  • Korruptions-, Kartellrechts- oder Geldwäschedelikte
  • Rechnungslegungs- oder Buchführungsverstöße
  • Sonstige Regelverstöße mit strafrechtlicher Relevanz oder mit schwerwiegenden Folgen für den SWR (negative Reputation, materieller/ finanzieller Schaden etc.)

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß nicht weiterbearbeiten kann.

Allgemeine Anfragen, Anregungen oder Kritik können daher nicht über die Meldekanäle für schwerwiegende Verstöße angebracht werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die hier angegebenen zuständigen Stellen – die Kontaktdaten finden Sie auf den hier angegebenen Seiten sowie auf der zentralen Ansprechpartnerübersicht.

  • Für Programmanfragen und -kritik sowie Anfragen zu Programminhalten und Bitten um Berichterstattung wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Redaktion oder an den Service für Zuschauer-, Hörer- und Online-Nutzer*innen.
  • Förmliche Programmbeschwerde (gem. § 11 SWR Staatsvertrag) reichen Sie bitte über das Online-Kontaktformular für förmliche Programmbeschwerden ein.
  • Für Anliegen in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag wenden Sie sich bitte an den SWR Beitragsservice.
  • Für allgemeine Anfragen zu Compliance und zum Compliance Management System wenden Sie sich bitte an die SWR Beauftragte für Compliance.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum SWR Hinweisgebersystem finden Sie auch auf unserer Transparenz-Seite.

Kanäle zur Meldung schwerwiegender Verstöße

Information zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Autor/in
SWR