14.5.1965

Rudolf Augstein zum Ende der Spiegel-Affäre

Stand
Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Gábor Paál
Gábor Paál

Rudolf Augstein bleibt 103 Tage in Haft. Am 7. Februar 1963 wird er freigelassen, weil die Haftgründe – Flucht- und Verdunkelungsgefahr – als nicht mehr gegeben angesehen werden. Das Verfahren wegen Landesverrats ist damit aber noch nicht ausgestanden. Das passiert erst zwei Jahre später. Im Februar 1965 werden die Ermittlungen gegen Rudolf Augstein eingestellt.

Keine Beweise für Landesverrat

Am 13. Mai 1965 kommt sogar der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass es für den Vorwurf des Landesverrats keine Beweise gibt. Alle Details, die der Spiegel in seinem regierungskritischen Artikel „Bedingt abwehrbereit“ verwendet habe, seien bereits von anderen Medien genannt worden oder öffentlich zugänglich gewesen.

Am Tag nach diesem sehr klaren Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich Rudolf Augstein in einem Interview mit NDR-Redakteur Helmut Günther.

Hintergrund und Einordnung

Archivradio-Gespräch Die SPIEGEL-Affäre 1962 – Meilenstein für die Pressefreiheit

Spiegel-Chef Augstein wird verhaftet, weil Verteidigungsminister Strauß ein Artikel nicht passt. So wird es meist erzählt. Doch die Wahrheit ist komplizierter. Und der BND mischte auch mit.

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Historische Tondokumente

27.10.1962 "Bedingt abwehrbereit": Beginn der Spiegel-Affäre

27.10.1962 | Am Abend des 26. Oktober 1962 besetzte die Polizei Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Hamburger Pressehaus. Vorausgegangen waren Berichte des „Spiegel“, die sehr kritisch gegenüber der Politik von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) waren. Insbesondere der Artikel, der am 10. Oktober 1962 unter der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ erschienen war.
Der Artikel kam zu dem Ergebnis, dass die Verteidigungsstrategie der Bundeswehr im Fall eines sowjetischen Angriffs nicht funktionieren würde. Die Bundeswehr sei dafür zu schlecht ausgestattet.
Diesen Artikel und die darin enthaltenen Details betrachteten Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Verteidigungsminister Strauß als Landesverrat, aber auch Bundesanwalt Albin Kuhn sah das so.
Am 23. Oktober 1962 ergingen Haftbefehle, drei Tage später schlug das Bundeskriminalamt zu und am folgenden Morgen, dem 27. Oktober 1962, informierte der Verlag die Öffentlichkeit über die Vorgänge.
Später, am selben Tag, befragen Journalisten die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, worüber wiederum der Südwestfunk berichtete. Darin fällt auch das Stichwort „Onkel Aloys“. Unter diesem Titel war im September bereits ein Strauß-kritischer Artikel im Spiegel erschienen – und zwar darüber, dass ein enger Vertrauter der Strauß-Familie, Aloys Brandenstein, durch Rüstungsgeschäfte der Bundesregierung Millionen an Provisionsgeldern kassiert habe.
Minister Strauß verklagt „Spiegel“-Chef Rudolf Augstein. Viele spekulieren, dass die aktuelle Aktion gegen den „Spiegel“ ein Racheakt des Verteidigungsministeriums sei. Auch diese Frage sprechen die Journalisten gegenüber der Bundesanwaltschaft an.

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